Hallo zusammen,
wir haben seit 01.07.2025 Kurzarbeit und haben letzten Freitag, am 01.08.2025 die Abrechnung des Monats Juli für alle Mitarbeiter mit Kurzarbeit durchgeführt.
Wir hatten zuvor in der Auswertungssteuerung die Auswertung Nr. 198 angelegt und auch alle Angaben zur Kurzarbeit in den Mandatendaten hinterlegt (Kug-Nummer, Arbeitsausfall-Nr., Gesamtzahl der Beschäftigten usw.)
Der Leistungsantrag kam über die Auswertungen mit, die Auswertung Nr. 198 jedoch nicht.
Auf Nachfrage hat mir die Arbeitsagentur auch bestätigt, dass sie über KEA keine Daten von uns erhalten haben.
Kann mir jemand sagen, was ich falsch gemacht habe? 😞
Vielen Dank vorab und sonnige Grüße aus Süddeutschland!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist in den Mandantendaten - Kurzarbeit - Kug-Nummer auch der Haken gesetzt bei "Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA". Dort muss ein Haken gesetzt werden, bei der Abrechnung wird dann nochmal gefragt (es öffnet sich ein Extrafenster), ob die Daten übertragen werden sollen, das muss dort bestätigt werden.
Der Haken ist tatsächlich nicht gesetzt, aber irgendwie krieg ich es auch nicht gebacken.
Ich stehe jetzt im Bearbeitungsmonat 8/2025 und wenn ich das Häkchen setze, geht ein neues Fenster mit dieser Meldung auf:
Das Häkchen bei "Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen" ist im Monat 8/2025 auch gesetzt, aber wenn ich auf "Bearbeiten" klicke, schließt sich das Fenster einfach wieder und es ist nichts passiert...?
Du musst bei der Kug-Nummer noch die Art des Kug angeben und die Arbeitsausfallnummer (AA-…), wenn du sie schon hast.
Das hab ich alles schon eingegeben. So wie ich das da rauslese aus der Meldung, will er auch den 1. Kug-Zeitraum den wir hatten (2020) nochmal prüfen, was ich aber total seltsam finde - das ist ja alles schon rum ums Eck.
Ah, ok. Ist da eventuell einer der beiden Haken gesetzt?
Ja, ich habe jetzt auch im alten Kug-Zeitraum die Daten ergänzt die gefehlt haben (Ausfall-Nr., Bewilligungszeitraum usw.) Mir ist zwar nicht ganz wohl dabei, aber es wäre sonst nicht gegangen.
Und jetzt kann ich auch beim aktuellen Ausfall beide Häkchen setzen (also Teilnahme am Verfahren und Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen).
Ob es klappt, sehe ich dann wohl erst mit der Abrechnung August fürchte ich.
Hallo Frau Lorenz,
das KEA-Verfahren kann nur mit einer Erstabrechnung aktiviert werden. Die nachträgliche Aktivierung greift erst ab dem Folgemonat.
Für Juli können Sie das Antragsformular (Auswertung 100) nur in Papierform an die Arbeitsagentur übermitteln.
Informationen zur KEA finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1028049