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DEÜV Meldung wird nicht korrigiert 2023

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letzte Antwort am 21.05.2024 12:15:08 von Uwe_Lutz
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Maria26
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin ist derzeit in Elternzeit.

Der wahrscheinliche Geburtstermin musste korrigiert werden. Da hier ein falscher Tag eingetragen war.

Mit der Eingabe des tatsächlichen Geburtstermines wurde der Mutterschutz, Elternzeit und Beschäftigungsverbot angepasst. 

Ich habe die Mitarbeiterin erneut abgerechnet. Leider wurden die bereits gesendeten DEÜV Meldungen nicht korrigiert.

Was muss ich tun damit die Meldungen angepasst werden?

 

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

wurden die aktualisierten Fehlzeiten (MuSchu + EZ) auch in die Fehlzeiten übertragen bzw. dort manuell geändert?

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Maria26
Einsteiger
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Ja die Fehlzeiten wurden übernommen und nicht händisch eingetragen.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Ist eventuell der Haken gesetzt?

rschoepe_0-1716281072163.png

Ansonsten mal mit 1/96 eine Nachberechnung für den frühesten betroffenen Monat erzwingen.

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Maria26
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Vielen Dank für die Hilfe!

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rschoepe
Experte
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220 Mal angesehen

Welches von beiden war's? 😄

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Uwe_Lutz
Überflieger
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212 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:

Welches von beiden war's? 😄


vermtl. 1/96, da der Haken für Unterdrückung EEL keine Auswirkung auf die DEÜV-Meldungen hat

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letzte Antwort am 21.05.2024 12:15:08 von Uwe_Lutz
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