Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin ist derzeit in Elternzeit.
Der wahrscheinliche Geburtstermin musste korrigiert werden. Da hier ein falscher Tag eingetragen war.
Mit der Eingabe des tatsächlichen Geburtstermines wurde der Mutterschutz, Elternzeit und Beschäftigungsverbot angepasst.
Ich habe die Mitarbeiterin erneut abgerechnet. Leider wurden die bereits gesendeten DEÜV Meldungen nicht korrigiert.
Was muss ich tun damit die Meldungen angepasst werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wurden die aktualisierten Fehlzeiten (MuSchu + EZ) auch in die Fehlzeiten übertragen bzw. dort manuell geändert?
Ja die Fehlzeiten wurden übernommen und nicht händisch eingetragen.
Ist eventuell der Haken gesetzt?
Ansonsten mal mit 1/96 eine Nachberechnung für den frühesten betroffenen Monat erzwingen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Welches von beiden war's? 😄
@rschoepe schrieb:Welches von beiden war's? 😄
vermtl. 1/96, da der Haken für Unterdrückung EEL keine Auswirkung auf die DEÜV-Meldungen hat