Sehr geehrten Damen und Herren,
folgender Hinweis taucht seit neuestem nach der Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt auf:
Hinweis #LN17800 DEÜV
DEÜV: Senden Sie die bereitstehenden DEÜV-Meldungen vor dem
Monatsabschluss Dezember, damit diese nicht gelöscht werden.
Andernfalls können gelöschte DEÜV-Meldungen über den
Menüpunkt 'Abrechnung - DEÜV-Meldung' auf Mitarbeiterebene
wiederhergestellt werden.
Sorry, aber was soll der Mist? Vorher konnte ich den Lohn in zwei Arbeitsschritten abrechnen. Jetzt sind es wieder drei und ich darf nicht vergessen die DEÜV-Meldung vor dem Monatsabschluss zu senden.
Bitte unbedingt beim nächsten Lohnupdate wieder ändern!!!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Rademacker
Ich kann mich dem nur anschließen. Besonders ärgerlich ist dieser Programmablauf bei Mandantengruppenabrechnungen, da entweder der Mandant aus der Gruppe vorher rausgenommen werden muss oder man danach im Mandanten die DEÜV-Meldung des Arbeitnehmers neu erstellen muss.
Ich hoffe daher, dass es sich um einen Programmfehler und kein neues Programmfeature handelt.
Viele Grüße
T. Reich
Sehr geehrte Verantwortlichen, wo auch immer, der DATEV:
Betrifft Lohn u. Gehalt aus meiner Sicht.
Bitte Direkt an die DATEV-Technik/-Entwicklung Personalwirtschaft weiterleiten. Danke.
Und dort sofort wieder abstellen bzw. alternativ zumindest den Monatsabschluss abbrechen lassen --> AUTOMATISCH --> BITTE.
Liebe Community-Admins. Bitte hier eine hilfreiche Abhilfeanleitung (z.B. Info-Dok) posten zum einfachen weiterleiten. Damit all die Fragen der XXX Kollegen bald wieder aufhören, warum die Mitarbeiter-DEÜV denn nicht dabei sei?
Hallo Community,
eine Anleitung für die Abhilfe finden Sie im Dokument 1046486 - LN17800 nach Erstellen einer DEÜV-Meldung aufgrund eines Austritts oder einer Nachberechnung .
Der Hintergrund zu diesem Sachverhalt:
Mit dem Monatsabschluss 12/2016 werden für die Erstellung der DEÜV-UV-Meldung 92 auch alle bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter geprüft und ggf. die Meldungen erzeugt.
In diesem Zusammenhang werden alle unter Daten senden bereitgestellten DEÜV-Meldungen gelöscht. Durch diese Sonderprüfung im Dezember ist das Senden der Abmeldungen vor dem Monatsabschluss notwendig. Diese Vorgehensweise betrifft NUR die Lohnabrechnung/den Monatsabschluss Dezember 2016.
Der Ausblick:
Mit der Jahreswechsel-Version 10.4 (DFÜ-Bereitstellung voraussichtlich am 30.12.2016) wird beim Öffnen von Lohn und Gehalt ein Datenumsetzungsprotokoll angezeigt, wenn Mitarbeiter ohne Abmeldung im Dezember identifiziert wurden. Dieses sieht dann wie folgt aus:
Hier haben Sie einen Überblick über alle Mandanten/Mitarbeiter und können gezielt die Meldungen erneut beim Mitarbeiter anstoßen (über Abrechnung l DEÜV-Meldung).
Des Weiteren werden wir die zukünftige Meldungserstellung der UV-Meldung 92 für ausgeschiedene Arbeitnehmer im Monatsabschluss Dezember überarbeiten, damit diese Konstellation mit dem Senden vor dem Monatsabschluss nicht mehr auftritt.
Frohe Weihnachten wünscht
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Fank Frau Eichler und eine gute Weihnacht.
Petra Rademacker
Hallo Frau Eichler,
ich arbeite mit Lodas und auf der Auswertung 63 mit Januar 2017 waren alle MA für 2016 mit den richtigen Beträgen aufgeführt (09.01.2017). Wegen es neuen BG-Nachweises habe ich verschiedene Wiederabrechnungen durchgeführt. Natürlich kam jedesmal eine neue Auswertung 63 auf der jetzt immer die MA, die in 2016 ausgeschieden ist, fehlt. Ist diese Meldung nun übermittelt worden oder nicht ????
Ich habe hier an einem kleinen Mandanten geübt, ehe ich das bei einem großen Mandanten (ca. 300 MA) angehe!
Vielleicht können Sie mir auch noch mitteilen, wie ich mit MA umgehe, die über 2 Personalnummern abgerechnet wurden.
Im Dokument 5303207 wird von der "Gültig-ab" Logik gesprochen. Aber dann ist das Entgelt dieser MA nicht in der BG-Jahresmeldung enthalten!
Wie wird für die Meldung 92, wie für die alte BG und wie für die neue BG gerechne??? Mit dieser Info kämen wir sicher alle weiter!
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Frau Eichler,
ich arbeite mit Lodas und auf der Auswertung 63 mit Januar 2017 waren alle MA für 2016 mit den richtigen Beträgen aufgeführt (09.01.2017). Wegen es neuen BG-Nachweises habe ich verschiedene Wiederabrechnungen durchgeführt. Natürlich kam jedesmal eine neue Auswertung 63 auf der jetzt immer die MA, die in 2016 ausgeschieden ist, fehlt. Ist diese Meldung nun übermittelt worden oder nicht ????
Ich habe hier an einem kleinen Mandanten geübt, ehe ich das bei einem großen Mandanten (ca. 300 MA) angehe!
Vielleicht können Sie mir auch noch mitteilen, wie ich mit MA umgehe, die über 2 Personalnummern abgerechnet wurden.
Im Dokument 5303207 wird von der "Gültig-ab" Logik gesprochen. Aber dann ist das Entgelt dieser MA nicht in der BG-Jahresmeldung enthalten!
Wie wird für die Meldung 92, wie für die alte BG und wie für die neue BG gerechne??? Mit dieser Info kämen wir sicher alle weiter!
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo,
die Antwort zur Auswertung 63 finden Sie im Thread:
UV-Meldung 92 - Ausgabe in Papierform
Auf die Frage zur Abrechnung von mehreren Personalnummern habe ich Ihnen im Thread Wie rechnet die neue Lodas Version für die BG-Meldungen? geantwortet.
Folgender Tipp von unserer Seite: Es reicht aus, Ihre Anfrage entweder in einem laufenden Thema zu äußern oder aber in einem Separaten. Die gleiche Fragestellung in unterschiedlichen Beiträgen ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden von Ihren Fachkollgen oder aber von uns zeitnah beantwortet. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
es ist die schiere Verzweiflung! Der Service-Kontakt teilt einem nur per Service-Kontakt die Dokumenten-Nr. mit (12.01.17), eine erneute Anfrage vom 14.01.17 ist bislang unbeantwortet!
Das kann doch alles nicht wahr sein!
Jeder kann Fehler machen, aber irgendwie erwartet man doch eine fallbezogene Hilfestellung. In der Vergangenheit war ich mit DATEV sehr zufrieden, aber 2017 !!!
Danke und Gruß