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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

rademacker
Beginner
Offline Online
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Sehr geehrten Damen und Herren,

folgender Hinweis taucht seit neuestem nach der Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt auf:

Hinweis #LN17800 DEÜV

DEÜV: Senden Sie die bereitstehenden DEÜV-Meldungen vor dem

Monatsabschluss Dezember, damit diese nicht gelöscht werden.

Andernfalls können gelöschte DEÜV-Meldungen über den

Menüpunkt 'Abrechnung - DEÜV-Meldung' auf Mitarbeiterebene

wiederhergestellt werden.

Sorry, aber was soll der Mist? Vorher konnte ich den Lohn in zwei Arbeitsschritten abrechnen. Jetzt sind es wieder drei und ich darf nicht vergessen die DEÜV-Meldung vor dem Monatsabschluss zu senden.

Bitte unbedingt beim nächsten Lohnupdate wieder ändern!!!

Mit freundlichen Grüßen

Petra Rademacker

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