Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zur DATEV‑Mitteilung per E‑Mail.
In meinen Kontoeinstellungen habe ich unter „DATEV Digitale Meldekorrektur“ festgelegt, dass ich sofort eine E‑Mail erhalte, sobald es abgelehnte oder neue Meldekorrekturen gibt. Diese Mails erhalte ich auch, allerdings mit folgendem Problem:
Ich bekomme die Benachrichtigungen für alle Mandanten, also auch für solche, denen ich keine Zuständigkeit zugeordnet habe. Ebenso erhalten alle anderen Steuerberater diese E‑Mails, sofern sie die E‑Mail‑Benachrichtigung aktiviert haben.
Leider finde ich keine eindeutige Beschreibung dazu, ob dieses Verhalten so vorgesehen ist oder nicht.
Hat jemand hierzu weitere Informationen?
Viele Grüße
Embes
Beitrag verschoben durch @Sarah_Reitzmann
Hallo @Embes,
derzeit gibt es keine Möglichkeit den Umfang der Benachrichtigungen einzuschränken.
Bitte nehmen Sie über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf, damit der Sachverhalt eingehender geprüft und ggf. an die zuständigen Kollegen weitergegeben werden kann.
Hallo @Embes,
hier hat sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen. Mir liegen hierzu neue Informationen vor:
Die Benachrichtigung wird für alle Mandanten ausgegeben, für die eine Freischaltung in der Rechteverwaltung online hinterlegt ist.
Soll die Benachrichtigung nicht für alle Mandanten ausgegeben werden, kann dies in der Rechteverwaltung online angepasst werden.
Informationen finden Sie hier: Dok 1026958 - Rechte für DATEV Digitale Meldekorrektur und Download von Prüfbescheiden vergeben
Hallo @Vanessa_Mertel ,
es müsste aber doch möglich sein, dass nur die zuständigen Mitarbeiter in der Kanzlei benachrichtigt werden und nicht alle Kollegen. Da wird dann mit einer Benachrichtigung die ganze Kanzlei beschäftigt.
Gibt es dazu einen Lösungsansatz?
Hallo @paula71,
die Benachrichtigung wird nur an die Mitarbeiter der Kanzlei versendet, die für den jeweiligen Mandanten in der Rechteverwaltung online freigegeben sind.
Soll ein Mitarbeiter für einen bestimmten Mandanten keine Benachrichtigung erhalten, muss auf dem genutzten Zugangsmedium die Berechtigung für den Mandanten entzogen werden.
Hallo @Vanessa_Mertel ,
dass kann so nicht ganz passen.
Die RVO ist für die dig. Meldekorrektur in der Gruppe für alle Mitarbeiter administriert.
Es haben aber nur ein paar Mitarbeiter die Meldung bekommen. Das funktioniert also auch nicht richtig.
Wäre es nicht besser, die Steuerung nicht über die RVO laufen sondern über die Zuständigkeiten laufen zu lassen?
Ich finde auch das dies kein praktikabler Lösungsansatz ist.
Die Benachrichtigung muss an die Zuständigkeit gekoppelt sein.
Andernfalls wird das, für Kanzleien mit mehreren Steuerberatern, nicht administrierbar sein.