Hallo liebe Community,
bei einem Mandanten stellt sich die Frage, ob er seinem Beschäftigten Mitarbeiter (ALG I-Bezieher) die Corona-Prämie zahlen kann, ohne das diese auf das ALG I angerechnet wird.
Der Mitarbeiter verdient bei ihm innerhalb des Freibetrages von ALG I bis zu 165 €.
Die weitere Frage wäre dann, ob die Zahlung auf der Nebeneinkommensbescheinigung ausgewiesen werden muss...?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus. 🙂
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an die Bundesagentur für Arbeit.
Vielleicht kann hier noch jemand aus der Community weiterhelfen?
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Würde ich mich an Ihrer Stelle direkt an das BMWI wenden und paralell an das Arbeitsamt.
Ich habe hierzu noch nichts gelesen.
Einkommen stelle es auf jeden Fall dar, ob es angerechnet werden soll/darf ???
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt auf der gelinkten Seite, die Unschädlichkeit für Hartz IV (ALG II) in Bezug auf die AG-Corona-Hilfe an Arbeitnehmer.
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2
Ich denke das auf der von Ihnen gelinkten Seite auf allgemeine Fragen zu Antrag und Bezug eingegangen wird (wie es oben über den FAQ-Themen steht) und dass das nicht auf ALG I oder II bezogen ist.
Zwischenzeitlich haben wir folgende Information seitens der Agentur für Arbeit erhalten:
Als Nebeneinkommen (Erwerbseinkommen) sind alle Einnahmen, die der Arbeitslose während des Arbeitslosengeldbezuges erarbeitet hat anzurechnen.
Anrechnungsfähig sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung somit auch der Corona-Bonus. Es gibt keine neue Weisung, die den Bonus anrechnungsfrei stellen würde.
@j_mueller schrieb:Ich denke das auf der von Ihnen gelinkten Seite auf allgemeine Fragen zu Antrag und Bezug eingegangen wird (wie es oben über den FAQ-Themen steht) und dass das nicht auf ALG I oder II bezogen ist.
Der Link bezieht sich auf ALG II (Grundsicherung) und stellt dort die AN-Corona-Zahlung bis 1.500 € anrechnungsfrei.
Auf den obigen Link würde ich mit der Arbeitsagentur telefonieren.
Sollte tatsächlich ein ALG II Bezieher besser gestellt werden als ein Arbeitslos I Bezieher in Zeiten von Corona - kann und will ich mir nicht vorstellen.
Sollte das AA bei seiner Auffassung bleiben würde ich das direkt an die Adressaten Altmaier und Heil schicken.
Ich habe die Frage, inkl. der Verlinkung, ob ein ALG II-Bezieher tatsächlich bessergestellt ist als ein ALG I-Bezieher im Bezug auf den Corona-Bonus mal an das AA weitergeleitet und melde mich sobald ich eine Info dazu erhalte.
Auf die Antwort bin ich auch schon gespannt.
In den FAQ zur Überbrückungshilfe II wird explizit auf ALG II Bezieher und die Nichtanrechnung eingegangen.
Zu AlG I konnte ich nichts finden.
Sehr gut, dann kommt hoffentlich auch Klarheit für die Arbeitslosen ALG I-Bezieher.
1 Woche ist vergangen seitdem ich die Frage losgetreten habe beim AA und nach meiner nochmaligen Nachfrage in dieser Woche habe ich nun die Antwort erhalten, dass die Angelegenheit aktuell tatsächlich rechtlich gesehen so ist, dass die Corona-Prämie beim ALG I angerechnet würde und beim ALG II außer Ansatz bliebe.
Das hier die ALG I-Bezieher gegenüber den ALG II-Beziehern benachteiligt sind ist verstanden worden und daher auch weiter nach oben gereicht.
Unsere Führungsgremien um Herrn Heil machen sich hierzu hoffentlich Gedanken und sobald ich ein Update dazu geben kann, lasse ich euch natürlich daran teilhaben...
Guten Tag,
gibt es schon weitere Erkenntnisse?
Guten Morgen zusammen,
leider gibt es keine neuen Erkenntnisse, außer das die Agentur für Arbeit meine Frage nicht beantworten konnte und die Angelegenheit an höhere Stellen weitergeleitet hat.
Sobald ich hierzu eine Stellungnahme erhalte werde ich euch natürlich teilhaben lassen.
Ich wünsche schon mal allen, trotz der schwierigen Zeit, frohe und vor allem gesunde Weihnachten.
Auch, wenn es nur indirekt mit dieser Frage zu tun hat: auf Renten wird die Corona Prämie auch nicht angerechnet:
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/80343/keine_rentenkuerzung_wegen_corona-praemie
Hat sich die Frage inzwischen geklärt?
Anmerken möchte ich, dass meine AfA-Sachbearbeiterin auf meine Frage hin, ob es einen Corona-bedingt höheren Freibetrag für Nebeneinkommen gebe, antwortete, "Nein", aber (...) über den staatlichen Corona-Bonus könne ich frei verfügen... (Diesen habe ich jedoch nie beantragt!)
Wie bei euch sich die Frage gelöst hat, würde mich schon interessieren.