Hallo liebe Community,
bei einem Mandanten stellt sich die Frage, ob er seinem Beschäftigten Mitarbeiter (ALG I-Bezieher) die Corona-Prämie zahlen kann, ohne das diese auf das ALG I angerechnet wird.
Der Mitarbeiter verdient bei ihm innerhalb des Freibetrages von ALG I bis zu 165 €.
Die weitere Frage wäre dann, ob die Zahlung auf der Nebeneinkommensbescheinigung ausgewiesen werden muss...?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus. 🙂