Hallo Frau Weber,
sie hatten die richtige Intention.
Sie können in LODAS eine bestehende Stammlohnart, z.B. die 200, als eigene Lohnart anlegen und müssen dann die Steuer- und SV-Behandlung im Register "Steuer/SV/UV" auf 46 ändern. Damit erzielen Sie die gleichen Abrechnungsergebnisse wie mit der LA 3600 bei Lohn und Gehalt.
Bitte beachten Sie, dass damit nur das Nettoausfallentgelt gebucht werden kann. Da der Mitarbeiter auch in Quarantäne weiterhin versicherungspflichtig in den SV-Zweigen ist müssen auch die Beiträge dafür bezahlt und gemeldet werden. Die dazu notwendige Programmlösung liefern wir mit dem nächsten Service-Release pünktlich vor der Aprilabrechnung.
Viele Grüße,
Claudia Puchta
Entwicklung Personalwirtschaft
Hallo AnNett1,
leider haben wir für die Abrechnung März keine Programmlösung.
Für den März müssen Sie sich behelfen, indem Sie z.B. das Entgelt normal weiterzahlen und mit der April-Abrechnung durch eine Nachberechnung korrigieren.
Oder Sie rechnen im März die Entschädigung mit einer steuerfreien, jedoch sv-pflichtigen Lohnart ab - aber auch in diesem Fall müssen Sie im April mit einer Nachberechnung korrigieren, da im Fall der Entschädigung ja der AG die Sozialversicherungsbeiträge alleine trägt (und dafür haben wir aktuell leider noch keine Programmlösung).
@community: gibt es noch andere Behelfsvorschläge aus der Praxis?
Viele Grüße,
Claudia Puchta
Entwicklung Personalwirtschaft
Behelfsvorschlag bis zum Update:
Ich habe zwei Probeabrechnungen erstellt: 1x wie es ohne Quarantäne gewesen wäre, 1x kein Entgelt für die Zeit der Quarantäne.
Dann habe ich berechnet:
a) das ausgefallene Brutto-Entgelt (Differenz der Brutto-Entgelte)
b) die Differenz zwischen den Gesamtsummen der AN-SV-Beiträge ohne Quarantäne und mit Quarantäne (diese Beiträge muss ja der AG tragen)
c) das ausgefallene Netto-Entgelt (Differenz der Netto-Entgelte)
Ich habe das ganze dann über drei Lohnarten abgebildet:
3600 (Bez. nach IfSG, st-fr, sv-fr.): Betrag des Netto-Ausfalls aus c)
3760 (Bez. nur sv-pfl., k.Ges.Br.): Betrag des Brutto-Ausfalls aus a) (Lohnart betextet mit "BMG für SV lt. IfSG")
3701 (Bez. st- und sv-frei): Betrag der vom AG zu tragenden SV aus b) (Lohnart betextet mit "vom Ag zu tragende SV lt. IfSG")
Ergebnis:
Netto-Auszahlung passt.
Steuerabzug passt.
Gesamtbeitrag zur SV passt.
Aufteilung in AG- und AN-Anteile passt nicht.
Aber: insgesamt müsste sich (wenn ich richtig liege) nach dem Update kein Zahlungsbetrag mehr ändern sondern lediglich eine Verschiebung von AN-Anteil zu AG-Anteil erfolgen.
Hallo Frau Puchta,
gibt es hierfür jetzt schon eine Programmlösung? Die Abrechnungen sollen ja nun bis morgen erstellt werden?!
Mit freundlichen Grüßen
SuseV
Hallo SuseV,
geplanter Freigabetermin für das Service-Release 11.15, welches die Abrechnung von Quarantäne in Lohn und Gehalt ermöglicht, ist morgen Abend.
Viele Grüße,
Claudia Puchta
Entwicklung Personalwirtschaft
Das wäre super, dann kann ich notfalls den einen Tag auch noch warten und die betroffene Firma erst Freitag abrechnen.
Ich nehme an, es wird dann eine neue Lohnart geben oder einen Ausfallschlüssel?
Kann diese dann analog auch für die Abrechnung der Ausfallentschädigung aufgrund Kinderbetreuung genutzt werden?
LG
SuseV
Hallo SuseV,
unser nächstes Service-Release planen wir zum Thema Verdienstausfallentschädigung bei behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließung. Hierzu liegt mittlerweile auch ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vor.
Behelfsweise können Sie bis dahin auch die Entschädigung für Quarantäne verwenden, diese Behelfslösung stößt aber insbesondere bei freiwillig Versicherten an ihre Grenzen. Eine Nachberechnung der Entschädigung, sobald das neue Release vorliegt, ist daher unbedingt notwendig.
@community: gibt es weitere Empfehlungen, wie eine Behelfslösung funktionieren kann?
Viele Grüße,
Claudia Puchta
Entwicklung Personalwirtschaft
Hallo Frau Puchta,
haben Sie einen Link zu dem Rundschreiben?
Hallo community,
auf der GKV-SV-Seite bzw. auf den Seiten des BMAS steht das Rundschreiben noch nicht, es ist aber z.B. unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.ruv-bkk.de/arbeitgeber/formulare/Verdienstausfallentschaedigung.pdf
Viele Grüße,
Claudia Puchta
Entwicklung Personalwirtschaft
Hallo Frau Puchta,
Ich habe bei der Abrechnung der Quarantäne mit 11.15 ein kleines Problem. Ich habe einen Studenten (Stundenlohnempfänger), der aufgrund er Quarantäne 20h nicht arbeiten konnte (regelmäßige Arbeitszeiten, jeweils MO/DI 5h). Wenn ich diese nach Schema eingebe, so wie es unter "Brennpunkte" beschrieben war, dann erstellt er in der Probeabrechnung zwar das Formular für den Auszahlungsantrag, dieser ist jedoch 0 (siehe unten).
Testweise habe ich die Daten in den April übertragen und dann wird auch alles sauber ausgegeben.
Wenn ich die Abrechnung April mache, wird dann automatisch ein Antrag für März ausgefüllt mit den korrekten Daten und es wird mir in der Probeabrechnung nur nicht angezeigt?
Hallo,
haben Sie die Quarantäne für den Vormonat erfasst?
Dann handelt es sich hierbei um den Fehler, der in diesem Thread kommuniziert wurde.