Liebe Community,
ich rechne Kug mit LODAS ab und verwende dafür die Stammlohnart 410 Kurzarbeitergeld. Als Fibu-Konto (SKR 04) habe ich für diese Lohnart das Konto 60200 Gehälter.
Die Lohnart Gehalt (Stammlohnart 200) wird ebenfalls auf dieses Fibukonto gebucht.
Mein Problem:
Auf dem Fibukonto 60200 erfolgen zum einen die Buchungen:
+ 10.000 € Buchungstext Kurzarbeitergeld (resultiert aus der Lohnabrechnung Stammlohnart 410)
+ 20.000€ Buchungstext Gehalt (resultiert aus der Lohnabrechnung Stammlohnart 200) und umfasst das durch Kurzarbeit reduzierte Gehalt
ABER es gibt noch eine weitere Buchung:
- 10.000 € Buchungstext Gehälter (entspricht dem Betrag der Stammlohnart 410; hat aber ein negatives Vorzeichen!) --> und ich weiß nicht, woher diese Buchung stammt.
Das große Problem ist nun:
Durch diese Buchung, deren Herkunft ich nicht kenne, wird der Personalaufwand genau in der Höhe zu gering ausgewiesen, wie Kurzarbeitergeld gezahlt wurde!
Weiß jemand, wie und warum diese Buchung erzeugt wird?
Weiß jemand, ob dieser zu geringe Ausweis von Personalaufwand durch eine andere Buchung, die ich ggf. übersehen habe, kompensiert wird, so dass die GuV stimmt?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Könnte dies eventuell die Forderung an die Agentur für Arbeit sein für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes?
Wie sehen denn in den entsprechenden Zeilen Ihre Eingaben aus?
Viele Grüße
Moin "lohnexperte",
im Grunde ist das Ergebnis richtig, zumindest laut dem IDW.
Unter Punkt 2.2. wird ausgeführt, dass das Kurzarbeitergeld einen Anspruch des Arbeitnehmers darstellt und somit kein Aufwand des Arbeitgebers ist. Ebenso wie die Erstattung kein Ertrag ist.
Demgegenüber ist der entstehende Sozialversicherungsaufwand nebst Erstattung als Aufwand und Ertrag zu erfassen.
Wie ist das Kurzarbeitergeld in den Abschlüssen des Arbeitgebers zu bilanzieren?
[...]
Somit handelt es sich bei dem Kurzarbeitergeld aus Sicht des Arbeitgebers lediglich um einen
sog. durchlaufenden Posten. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ist daher
weder ein Aufwand noch ein Ertrag aus der Zahlungsabwicklung zwischen Arbeitnehmer und
der Agentur für Arbeit über die Bestandskonten des Arbeitgebers zu erfassen.
[...]
Wie werden die im Zusammenhang mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber gewährten Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bilanziert?
Der Arbeitgeber hat (im Unterschied zum Kurzarbeitergeld) einen eigenen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Agentur für Arbeit. Handelsrechtlich handelt es sich bei dem Erstattungsanspruch um eine nicht rückzahlbare Zuwendung, die erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder als Kürzung der Personalaufwendungen zu erfassen ist (vgl. IDW St/HFA 1/1984, Abschn. 2a).
Dementsprechend würde ich die Lohnart über den durchlaufenden Posten laufen lassen, ebenso wie die von m_brunzendorf netterweise dargestellte Erstattungsbuchung.
Beste Grüße
Tobias Christlieb
Hallo noch einmal!
Ganz herzlichen Dank für die beiden Antworten auf meine Eingangsfrage. Jetzt löst sich auch der Knoten im Kopf so langsam und ich sehe wieder den Wald. 🙂
Ich gehe jetzt beruhigt nach Hause und verprobe morgen ganz in Ruhe noch einmal.
Schön, dass man hier jemand zum Reden hat! Reden hilft! 😉
Einen schönen Nachmittag und viele Grüße
Liebe Community,
ich muss mich noch einmal melden mit einer weiteren Frage; diesmal zur Buchungslogik der SV-Beiträge bei Kug:
In den Mandantendaten habe ich unter Buchungsbeleg Kontenverwaltung als Kostenkonto für AG-Anteil KV/PV/RV aus Kug ein Fibukonto (in Anlehnung an SKR04) hinterlegt, das mit 6111 AG-Anteil KV/PV/RV aus KUG beschriftet ist.
Die auf diesem Fibukonto verbuchten Beträge weichen nun von den Beträgen ab, die in den Leistungsanträgen (Anträgen auf Kug und pauschalierte Erstattung derSV-Beiträge für die Bezieher von Kug) aufgeführt sind:
Auf dem Fibukonto 61110 werden geringere Beträge ausgewiesen als in den Leistungsanträgen.
Nach meinem Verständnis müssten beide Beträge identisch sein.
Nun meine Fragen:
1. Liege ich mit meinem Verständis falsch? Falls ja, wie erklärt sich die Differenz?
2. Sollte ich mit meinem Verständnis richtig liegen: Wo könnte die Ursache dafür liegen, dass es zu zwei unterschiedlichen Werten kommt? Wo finde ich den Differenzbetrag?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!
Viele Grüße
Die Werte können durchaus abweichen, denn auf dem Konto 6111 landen die tatsächlichen SV-Werte aus dem fiktiven Entgelt.
Auf dem KUG-Antrag werden die SV-Werte jedoch pauschaliert erstattet, d. h. hierbei handelt es sich nicht zwangsläufig um die gleichen SV-Beiträge wie der AG tatsächlich zahlen muss.
Gruß
Hallo Björn,
vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort. Etwas in der Art hatte ich auch vermutet und werde der Sache jetzt detailliert nachgehen. Allerdings weichen die beiden Werte um ca. 5% voneinander ab. Diese Größe werde ich nun verproben und habe dann ggf. Gewissheit, dass eine Abweichung in dieser Größenordnung vorkommen kann und wodurch.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag.
Viele Grüße
Lohnexperte
Hallo Zusammen,
ich blicke leider immer noch nicht so ganz durch...
Einmal habe ich die Buchung "Standard Konto LA 0410" im Haben und einmal die Buchung "Standard Konto LA-KUG E." im Soll. Beide Buchungen weisen die identischen Beträge auf.
Wie verbuche ich jetzt diese beiden Beträge, damit ein Betrag noch "übrig" bleibt, um die Erstattung der Bundesagentur für Arbeit dagegen zu buchen? Oder wo kommt die dann hin?
Grüße
Christina
Hallo Christina,
im Dokument 1008704 unter Punkt 3.1.7 Konten für den Buchungsbeleg des Kurzarbeitergelds anlegen finden Sie Kontierungsvorschläge für die Erstattung des Kurzarbeitergelds, die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld und das Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds. Bitte stimmen Sie die Hinterlegung der Kontierungen mit der Finanzbuchführung ab.