Spontan würde ich sagen, dass zunächst der genaue Betrag ermittelt wird wie ihn Herr Lutz geschildet hat. Danach wird der verbleibende Cent Betrag vom Restbuchwert ebenfalls als Abschreibung genommen. Fall 1 führt zum RBW von 26.668,42 -> AfA von 4.706,19 + 0,42 = 4.706,61 Fall 2 führt zum RBW von 26.100,99 -> AfA von 2.372,82 + 0,99 = 2.372,81 Mit Beispielen von uns, AHK 3.786,58 EUR am 01.03. ND 13/00 - 242,73 EUR rechnerisch, RBW bei 3.543,85 -> + 0,85 EUR RBW Anpassung = 243,58 passt mit Datev AHK 11.741,02 EUR am 01.03. ND 10/00 - 978,42 EUR rechnerisch, RBW bei 10.762,60 -> + 0,60 EUR RBW Anpassung = 979,02 passt mit Datev
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