abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betriebsveranstaltung aus dem Vorjahr pauschale Steuer SV-Pflichtig

5
letzte Antwort am 15.10.2024 14:13:28 von jena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Nicole_Schwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
920 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gibt es eigentlich eine Lohnart, mit der man eine Betriebsveranstaltung, die pauschal versteuert werden muss mit 25%, SV-pflichtig abrechnen kann, da dies erst jetzt bekannt wurde und somit die Frist mit dem 29.02.2024 bereits vorbei ist?

 

Ich kann da leider nichts finden.

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
872 Mal angesehen

Hallo,


wie Sie eine Betriebsveranstaltung über LODAS abrechnen, wird im Dokument Betriebsveranstaltung - Beispiele für LODAS detailliert erklärt.


Die Lohnart, die im Dokument empfohlen wird, entspricht Ihren Angaben.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Nicole_Schwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
863 Mal angesehen

Hallo Frau Kilic,

 

eben leider nicht, in diesem Dokument geht man Sozialversicherungsfreiheit aus, ich benötige aber eine Lohnart mit pauschaler Steuer 25% und Sozialversicherungspflichtig, da nach dem Stichtag 29.02.2024 abgerechnet.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
806 Mal angesehen

Hallo,


wie soll der Betrag SV-rechtlich behandelt werden?

 

Bei der Stammlohnart 870 wird pauschal versteuert und die SV-rechtliche Behandlung wird als laufender Bezug berechnet. Die SV-rechtliche Behandlung als einmalig gezahltes Entgelt unterstützt die Stammlohnart 871.

 

Gern können wir uns auch Ihren Sachverhalt individuell anschauen. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
677 Mal angesehen

man kann die AN doch nicht bestrafen, nur weil die Feier zu teuer war. Der AN darf doch keinerlei Kosten davon tragen? Welche Lohnart nimmt man, wenn der AG sämtliche Kosten übernimmt?

Bsp. 50 Euro wäre die Summe, auf die die Pauschalsteuer und  auch SV abgeführt werden muss.

0 Kudos
jena
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
646 Mal angesehen

@Lohnbüro80  schrieb: Der AN darf doch keinerlei Kosten davon tragen?

 

Wer sagt denn sowas? Der AN hatte ja schließlich eine entsprechend "tolle" Veranstaltung und ihm ist ein Vorteil "zugeflossen".

 

Will der AG alles zahlen, vgl. Punkt 3.2. https://apps.datev.de/help-center/documents/1035160

0 Kudos
5
letzte Antwort am 15.10.2024 14:13:28 von jena
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage