abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betriebsübergang nach §613 BGB, krank innerhalb der ersten 4 Wochen

5
letzte Antwort am 29.01.2025 11:32:36 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
480 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe den Fall das ein Restaurant übernommen worden ist.

Betriebsübergang, arbeitsrechtlich werden alle Rechte übernommen.  

 

Jetzt waren 4 Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen krank. Ich habe den Lohn gekürzt und Krankengeld beantragt. 

 

Die neuen Inhaber haben bei meinem Chef angerufen und er meinte, es gehen alle Rechte und Pflichten über und ich soll das Überprüfen.

Aber es gibt doch nur die 101 und die 10 Anmeldegrund hat es automatisch übernommen und der Arbeitsvertrag läuft auch auf 01.01.2025. Ich kann bei der Anmeldung ja nichts wählen, dass der Betrieb übernommen worden ist und Anmeldegrund nach §613 BGB wählen. 

 

Wir sind als Steuerkanzlei auch von einer anderen Steuerkanzlei übernommen worden und Anmeldgrund 10 und das Eintrittsdatum war auch das neue Datum und mein Ersteintritt von der alten Firma steht da nirgends mehr. Es steht nur im Vertrag, das meine Zeiten übernommen werden. 

 

Weiß jmd, wie die Krankenkassen das handhaben? 

 

Danke für eure Hilfe

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
432 Mal angesehen

Krankenkassen handhaben es so, wie es abgelaufen ist.

Wenn es also eine Übernahme der Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten war, gibt es auch direkt Lohnfortzahlung.

 

Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Beschäftigungszeitraum erfassen

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 6
418 Mal angesehen

....Die neuen Inhaber haben bei meinem Chef angerufen und er meinte, es gehen alle Rechte und Pflichten über und ich soll das Überprüfen......

 

Das sollte Abhilfe schaffen:

cro_0-1738145533050.png

 

susanne1234
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
413 Mal angesehen

Steht das Datum auch auf der Abrechnung. 

 

Ich habe bei zwei Krankenkassen angerufen und ich habe zwei unterschiedliche Antworten bekommen. Das war leider deshalb auch nicht sehr hilfreich. 🙈

 

Wir sind aktuell eben selber von einer wirklich sehr großen Kanzlei übernommen worden und bei mir auf der Abrechnung steht als Eintritt auch der 01.01.2025. 

0 Kudos
jena
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
405 Mal angesehen

Am Ende interessiert das Datum auf der Lohnabrechnung niemanden. Fakt ist, dass es bei einem Betriebsübergang keine neue 28tägige Wartefrist für die LFZG gibt, Krankengeldschlüsselung ist demnach falsch.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 6
394 Mal angesehen

@susanne1234  schrieb:

.............Wir sind aktuell eben selber von einer wirklich sehr großen Kanzlei übernommen worden und bei mir auf der Abrechnung steht als Eintritt auch der 01.01.2025. 


Das ist ja auch in Ordnung, bis auf seltene/wenige Ausnahmen.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 29.01.2025 11:32:36 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage