Hallo zusammen,
ich habe den Fall das ein Restaurant übernommen worden ist.
Betriebsübergang, arbeitsrechtlich werden alle Rechte übernommen.
Jetzt waren 4 Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen krank. Ich habe den Lohn gekürzt und Krankengeld beantragt.
Die neuen Inhaber haben bei meinem Chef angerufen und er meinte, es gehen alle Rechte und Pflichten über und ich soll das Überprüfen.
Aber es gibt doch nur die 101 und die 10 Anmeldegrund hat es automatisch übernommen und der Arbeitsvertrag läuft auch auf 01.01.2025. Ich kann bei der Anmeldung ja nichts wählen, dass der Betrieb übernommen worden ist und Anmeldegrund nach §613 BGB wählen.
Wir sind als Steuerkanzlei auch von einer anderen Steuerkanzlei übernommen worden und Anmeldgrund 10 und das Eintrittsdatum war auch das neue Datum und mein Ersteintritt von der alten Firma steht da nirgends mehr. Es steht nur im Vertrag, das meine Zeiten übernommen werden.
Weiß jmd, wie die Krankenkassen das handhaben?
Danke für eure Hilfe
Krankenkassen handhaben es so, wie es abgelaufen ist.
Wenn es also eine Übernahme der Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten war, gibt es auch direkt Lohnfortzahlung.
Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Beschäftigungszeitraum erfassen
....Die neuen Inhaber haben bei meinem Chef angerufen und er meinte, es gehen alle Rechte und Pflichten über und ich soll das Überprüfen......
Das sollte Abhilfe schaffen:
Steht das Datum auch auf der Abrechnung.
Ich habe bei zwei Krankenkassen angerufen und ich habe zwei unterschiedliche Antworten bekommen. Das war leider deshalb auch nicht sehr hilfreich. 🙈
Wir sind aktuell eben selber von einer wirklich sehr großen Kanzlei übernommen worden und bei mir auf der Abrechnung steht als Eintritt auch der 01.01.2025.
Am Ende interessiert das Datum auf der Lohnabrechnung niemanden. Fakt ist, dass es bei einem Betriebsübergang keine neue 28tägige Wartefrist für die LFZG gibt, Krankengeldschlüsselung ist demnach falsch.
@susanne1234 schrieb:.............Wir sind aktuell eben selber von einer wirklich sehr großen Kanzlei übernommen worden und bei mir auf der Abrechnung steht als Eintritt auch der 01.01.2025.
Das ist ja auch in Ordnung, bis auf seltene/wenige Ausnahmen.