Hallo, ich bekam folgenden Hinweis bei der Probeabrechung.
Muss ich nur das Häkchen aktivieren? Besteht sonst noch Handlungsbedarf?
Leider habe ich das anzukreuzende Kästchen in Lodas nicht entdeckt, kann mir hier jemand bitte weiterhelfen. Danke.
Der Mindestbeitrag von 240,00 Euro wird bei der Mitarbeiterin auf jeden Fall erreicht.
BAV: Die Förderung nach §100 Estg wurde nicht berechnet. Der AG-Zuschuss zur BAV ist im Laufenden Jahr
liegt unter der Mindestbeitrag von 240,00 Euro. Falls Ihnen bekannt ist, dass der Mindestbeitrag im Laufe des
Jahres erreicht wird, aktivieren Sie das Kontrollkästchen "240 Euro Mindestbeitrag für die Förderfähigkeit wird voraussichtlich
erreicht."
Danke für eine kurzen Hinweis.
Hallo margarete,
sie finden das Kontrollkästchen unter Personalstammdaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten.
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn absehbar ist, dass der jährliche Mindestbeitrag des Arbeitgebers von 240 Euro für die Förderfähigkeit der Beiträge nach §100 EStG (Steuerfreiheit/Förderbetrag) im aktuellen Jahr erreicht wird.
Damit wird die Fördermöglichkeit bereits ab der ersten Beitragsleistung gewährleistet, auch wenn dieser Beitrag weniger als 240 Euro beträgt. Andernfalls setzt die Förderung erst dann ein, wenn die Beitragssumme mindestens 240 Euro erreicht hat.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer, vielen Dank für die Antwort.
Das Kästchen ist aber erst ab Version 10.6. zu finden, oder?
Ich musste den Januar jetzt mit der Version 10.5. wegschicken, da konnte ich es leider nicht finden.
Wie muss ich dann bei der nächsten Abrechnung vorgehen, wenn 10.6. installiert ist?
Eine Wiederabrechnung für Januar der betreffenden Arbeitnehmerin oder reicht es, wenn ich in den Januar zurück gehe und dort dann das Häckchen setzen kann, ohne Wiederabrechnung?
Danke nochmal für Ihre Antwort. Vg Margarete
Hallo Margarete,
ja, es ist richtig, dass das Kontrollkästchen erst mit der Version 10.6 in den Masken zur betrieblichen Altersvorsorge zu finden ist.
Nachdem Sie die neue Version installiert haben, können Sie im Bearbeitungsmonat 01/2018 unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten den Haken für den Mindestbeitrag aktivieren.
Es ist anschließend keine Wiederholungsabrechnung für den Januar notwendig. Das Programm führt mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Nachberechnung durch.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl, recht herzlichen Dank für die Antwort!!
Viele Grüße, Margarete
Hallo Frau Dietl, nachdem ich jetzt den Haken wie besprochen gesetzt habe, kommt folgender Hinweis bei der Probeabrechnung:
Der AG-Beitrag zur bAV im laufenden Jahr ist NICHT höher als der AG-Beitrag in 2016.
Der Förderbetrag nach §100 Estg wird nicht berechnet.
Korrigieren Sie ggf. den AG-Zuschuss 2016 im Feld "Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016".
Die Arbeitnehmerin bekommt 27,50 Euro AG-Zuschuss pro Monat. Der Vertrag läuft seit 04/2017 und der Betrag ist unverändert 2017 und 2018.
Bitte nochmals um Antwort, vielen Dank.
Hallo Margarete,
der Knackpunkt hierbei ist meines Erachtens der unveränderte Arbeitgeberzuschuss. Denn der § 100 Abs. 2 besagt:
In Fällen, in denen der Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung geleistet hat, ist der jeweilige Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber darüber hinaus leistet.
Da es sich hier um einen bestehenden Vertag handelt, müsste also der Arbeitgeber seinen Zuschuss im Jahr 2018 erhöhen, um die Förderung zu erhalten. Die Förderung würde also nur auf den aufgestockten Betrag, der über 27,50 € gezahlt wird, gewährt.
Viele Grüße
Wicki04
Hallo Frau Dietl,
wir stellen uns die Frage: Warum die Fehlermeldung kommt, wenn der Arbeitgeber keinen Beitrag für den Mitarbeiter in eine BAV zahlt.
Wenn die Beträge über eine Sozialkasse im Bauhauptgewerbe bezahlt werden, kennen wir die Beträge jedoch nicht. Weder vom Vorjahr noch vom aktuellen Jahr. Können wir die Oder gibt es eine Auswertung auf der ich die Beiträge ersehen kann?
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Hallo,
wichtig ist, sich die Voraussetzungen genau durchzulesen (Dok.-Nr.: 1000710):
4.2 bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen
Um den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit
niedrigem Einkommen zu unterstützen, wird ein neuer Förderbetrag nach § 100 EStG
eingeführt. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen 30 % des
Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersvorsorge direkt von der
Lohnsteuer-Anmeldung absetzen.
Vorraussetzungen
Anlageform:
Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:
Maßgebend ist der laufende Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags
zur bAV.BerechungDer Förderbetrag beträgt 30 % des AG-Zuschusses:
Hat der Arbeitgeber bereits 2016 einen Zuschuss geleistet, ist der
Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber darüber hinaus
leistet. Hat der Arbeitgeber erstmalig 2018 einen Zuschuss geleistet, ist dieser
voll förderfähig.
Sehr wahrscheinlich geht es nur um NEUverträge, da die bisherigen die Kosten wohl so gut wie immer zillmern.
Hallo Frau Frohmeyer,
ich habe seit November die beiden Buchungen Standard Konto BAV Ertrag und Foerd, allerdings zahlt unser Mandant keine betriebliche Altersvorsorge. Bekomme ich die Beträge irgendwie weg oder heißt es, dass er doch eine BAV zahlt?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, werden diese beiden Konten seit der Abrechnung November auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen bzw. gebucht.
Haben Sie für die Monate ab November die Auswertung 87 - Betriebliche Altersvorsorge erhalten? Auf dieser Auswertung können Sie nachvollziehen, für welchen Arbeitnehmer ggf. eine Betriebliche Altersvorsorge abgerechnet wird.
Liegt Ihnen diese Auswertung nicht vor, benötigen wir zur genaueren Prüfung weitere Angaben. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG