Das Arbeitsamt hat die Übermittlung der Bescheinigung über Nebeneinkommen ab Januar bis Juni 2024 angefordert. Der Arbeitnehmer ist bereits im August 2024 ausgeschieden.
Ich habe ab Januar 2024 über Personaldaten | Beschäftigung | Allgemeine Angaben den Haken für die Bescheinigung nach § 313 SGB III gesetzt und die Auswahl zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit auf unterschiedlich hoch ausgewählt.
Im Rahmen der Probeabrechnung bekomme ich aber nur die Bescheinigung für Januar 2024 angezeigt. Die Folgemonate fehlen.
Ich habe dieses Thema in der Vergangenheit schon mehrfach genauso gehandhabt und hatte nie Probleme.
Ich habe das Dokument 1070718 schon mehrmals gelesen und auch die Kollegen haben darüber geschaut. Wir finden den Fehler nicht.
Gibt es eine Änderung im Programm? Gibt es einen Programmfehler?
In der Regel steht dazu auch was im Fehler-/Hinweisprotokoll. Haben Sie da schon nachgesehen?
Da steht überhaupt nichts dazu drin, außer das man eine Änderung an den Stammdaten vorgenommen hat.
Hallo @ChrKra ,
vielleicht hilft es, wenn Sie jeden einzelnen Monat mittels Nachberechnung (mit Wert 1 und BS 96) anstoßen?
Viele Grüße
Habe ich auch schon versucht. Bekomme dann für jeden Monat die Abrechnung erneut als Nachberechnung angezeigt, aber die Bescheinigung fehlt weiterhin.
Hallo,
eine Lösung habe ich zwar noch nicht, aber ich kann mich dazugesellen - ich habe dasselbe Problem. NV-Bescheinigungen für 08+09/2024 sind zu erstellen, aber ich bekomme nur den August, nicht den September. Alles identisch eingegeben - aber geht nicht. Und früher auch nie Probleme gehabt. Habe vorhin einen DATEV-Servicekontakt dazu aufgemacht.
Hallo Lila_Lohn,
hat sich denn die Datev mit einer Lösung bzw. einer Antwort gemeldet?
Hallo Community,
der Sachverhalt liegt der Entwicklung zur Prüfung vor.
Bitte erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung in diesem Fall manuell über das SV-Meldeportal.
Hallo Frau Schön,
leider keine wirklich zufrieden stellende Antwort. Der Aufwand über das SV-Meldeportal ist doch ein anderer, als wenn die Bescheinigungen im Rahmen der Abrechnung erstellt werden. Zusätzliche Zeit für mich und Kosten für den Mandant.
Ich hoffe aber, dass das Problem schnellstmöglich behoben wird, da ich so ziemlich jeden Monat eine solche Bescheinigung übermitteln muss.
Am besten zu Lohn und Gehalt wechseln. Dort gelingt es.
@sue: Das ist ja nun mal keine wirkliche Lösung. Es hat bisher auch funktioniert und ich bin sicher auch Lohn und Gehalt ist nicht immer fehlerfrei.
Hallo Frau Schön,
diese Antwort ist tatsächlich sehr unbefriedigend. Wie lange wird denn noch zur Prüfung des Sachverhaltes benötigt?
Und was mich noch etwas mehr ärgert: auf meinen Servicekontakt vom 06.02.2025 zu diesem Thema habe ich bislang keinerlei Antwort oder Reaktion erhalten - da musste ich erst wieder hier in den thread schauen.
Aber wer kennt es nicht - das "hohe Serviceaufkommen zum Jahreswechsel".
Freundlich Grüße!