Liebe Community,
eine Mitarbeiterin, welche ab dem 07.04.2022 in den Mutterschutz geht, möchte nun noch vor der Entbinung an 6 Tagen (nicht zusammenhängend) im Rahmen des Mutterschutzes im April arbeiten. Wie erfasse ich diese Beschäftigungszeiten in LODAS, damit sie für diese Tage Entgelt statt Mutterschaftsgeld erhält und die Abrechnung bei der Krankenkasse korrekt eingereicht wird?
Hat jemand schon mal einen solchen Fall gehabt und kann mir sagen, wie die Erfassung korrekt wäre?
Vielen lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Nadin Figlioli
Gelöst! Gehe zu Lösung.
PS: Ein Anruf bei der entsprechnenden Krankenkasse hat leider keinen Aufschluss ergeben.
Hallo,
was meinen Sie mit im "Rahmen des Mutterschutzes" arbeiten?
➡️Beschäftigungsverbot 🤔
Beste Grüße
Christian Wielgoß
PS: Sorry falsch gelesen...sie möchte offenbar freiwillig arbeiten...
Hallo,
ich vermute, dass die Mitarbeiterin freiwillig vor der Entbindung noch Tage arbeiten möchte?!
Aus meiner Sicht dürften Sie an den Arbeitstagen im Kalendarium kein Mutterschutz erfassen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, ja sie möchte freiwillig noch arbeiten.
Löschen Sie den Ausfallschlüssel - in Lug ist es "MS" - im Kalender. Dann müsste für diese Tage Entgelt ermittelt und bezahlt werden.
"Aus meiner Sicht dürften Sie an den Arbeitstagen im Kalendarium kein Mutterschutz erfassen."
Das hätte ich auch so vermutet, doch nach telefonischer Rücksprache mit der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass dies so nicht ginge.
Ich hoffe, dass jemand hier vielleicht schon mal so einen Fall hatte und mir helfen kann, wie ich dies in Lodas richtig abrechnen kann.
Warum soll das nicht gehen? Welchen Grund nennt die Krankenkasse?
Ich habe dies gerade mal in LODAS getestet und erhalte keine geänderte EEL Meldung.
Im Gegenteil, ich erhalte zudem diesen Hinweis:
@Nadin_Figlioli schrieb:Liebe Community,
eine Mitarbeiterin, welche ab dem 07.04.2022 in den Mutterschutz geht, möchte nun noch vor der Entbinung an 6 Tagen (nicht zusammenhängend) im Rahmen des Mutterschutzes im April arbeiten. Wie erfasse ich diese Beschäftigungszeiten in LODAS, damit sie für diese Tage Entgelt statt Mutterschaftsgeld erhält und die Abrechnung bei der Krankenkasse korrekt eingereicht wird?
Hat jemand schon mal einen solchen Fall gehabt und kann mir sagen, wie die Erfassung korrekt wäre?
Vielen lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Nadin Figlioli
Für mich hört sich das wie eine erlaubte Nebenbeschäftigung an, die auf einer 2. Personalnummer abzurechnen wäre. Das Mutterschaftsgeld läuft unverändert ohne Eingriffe in den Kalender auf der ursprünglichen PersoNr. weiter.
In LuG geht es so auch nicht. Ich habe es gerade mal getestet. Es wird dann falsch gerechnet.
Als Nebentätigkeit dürfte auch nicht funktionieren, da das verdiente Entgelt auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird:
Ich hätte noch eine andere Idee. Vom Grundsatz handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, wie auch Krankengeld. Vielleicht funktioniert es, wenn man den Verdienst wie einen Zuschuss zum Krankengeld betrachtet und es entsprechend erfasst.
Moin,
wenn ich dies richtig sehe, beginnt die Schutzfrist unverändert sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, auch wenn die werdende Mutter noch Arbeitsleistung erbringt.
Es ist also das Entgelt für die 3 Monate vorher zu melden. Arbeitsleistungen danach lösen m.E. keine neue Meldung aus.
Allerdings ruht die Zahlung des Mutterschaftsgeldes (und auch die Zahlung des Zuschusses) für die Tage, an denen die werdende Mutter noch arbeitet. Siehe hierzu Ausführungen im Gemeinsamen Rundschreiben vom 06./07.12.2017 im Abschnitt 8.5.2:
Ein Ruhen des Mutterschaftsgeldes kommt ferner in den Fällen in Betracht, in denen die Frau während der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG freiwillig weiterarbeitet
Wie diese Tage an die Krankenkasse gemeldet werden müssen, weiß ich aber auch nicht. Ich hatte bisher nur die Fälle, in denen die werdende Mutter erst später aufgehört hat, zu arbeiten. Dann wurde einfach der Beginn des Bezugs des Mutterschaftsgeldes abweichend gemeldet. Aber auch das hat die Krankenkasse erst nach mehreren Telefonaten "auf die Reihe bekommen".
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:Moin,
wenn ich dies richtig sehe, beginnt die Schutzfrist unverändert sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, auch wenn die werdende Mutter noch Arbeitsleistung erbringt.
Es ist also das Entgelt für die 3 Monate vorher zu melden. Arbeitsleistungen danach lösen m.E. keine neue Meldung aus.
Allerdings ruht die Zahlung des Mutterschaftsgeldes (und auch die Zahlung des Zuschusses) für die Tage, an denen die werdende Mutter noch arbeitet. Siehe hierzu Ausführungen im Gemeinsamen Rundschreiben vom 06./07.12.2017 im Abschnitt 8.5.2:
Ein Ruhen des Mutterschaftsgeldes kommt ferner in den Fällen in Betracht, in denen die Frau während der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG freiwillig weiterarbeitet
Ich glaube, bis hier sind wir uns alle einig. 😀
@Uwe_Lutz schrieb:
Wie diese Tage an die Krankenkasse gemeldet werden müssen, weiß ich aber auch nicht. Ich hatte bisher nur die Fälle, in denen die werdende Mutter erst später aufgehört hat, zu arbeiten. Dann wurde einfach der Beginn des Bezugs des Mutterschaftsgeldes abweichend gemeldet.
Da kommen wir, glaube ich auch, überein.
@Uwe_Lutz schrieb:Aber auch das hat die Krankenkasse erst nach mehreren Telefonaten "auf die Reihe bekommen".
Auch das haben wir alle schon öfter erlebt. 🤣
Hier wird sich wohl die Datev äußern müssen, ob das technisch möglich ist. Toll wäre, direkt für beide Programme.
P.S. Auf Ihren Beitrag hatte ich noch gewartet @Uwe_Lutz 😀👍
Vielen lieben Dank für die Unterstützung.
Tatsächlich sagt die Krankenkasse, es müsse auf der EEL weitergezahltes Entgelt bescheinigt werden. Das müssten wir ggf. über SV-Net korrigieren, bis wir wissen, an welchen Tagen sie tatsächlich gearbeitet hat und dann manuell noch in der FiBu korrigieren, da durch die Meldung sich auch der Erstattungsbetrag zum Zuschuss von Mutterschaftsgeld ändert. Also viel manuelle Arbeit.
Im Netz gab es zur tageweisen Unterbrechnung des Mutterschutzes auch nichsts. Wie hier beschrieben hieß es immer, "...wenn die werdende Mutter weiter arbeiten möchte.." etc.
Wir dürfen ihr nicht verwehren weiter zuarbeiten, doch wir haben ihr die Möglichkeit der Weiterarbeit im direkten Anschluss an Ihren letzten Tag vor Beginn Mutterschutz angeboten mit der Prämisse, dass diese Tage zusammenhängend sein müssen. Dies lässt sich DATEV LODAS sauber abbilden.
Mal schauen, wie es weiter geht.
Ich möchte mich bei allen für den tollen Input bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Nadin Figlioli