Hallo,
Wir würden gerne einen Mitarbeiter beschäftigen, der schon Rentner ist und auch die Altersregelgrenze erreicht hat.
Der Mitarbeiter war schon mal bis zum 30.06.2026 bei uns beschäftigt.
Meine Frage ist wie ich ihn richtig anlegen kann bzw. muss, da er keine definierte Stundenzahl vorgegeben hat und so gesagt „auf Abruf“ arbeiten soll, z.B. wird er vom 20.07.-31.07.2026 einen Mitarbeiter vertreten und danach 2-3 x im Monat bei anfallenden Tätigkeiten bei uns arbeiten wollen.
Bis zum Ende der vorherigen Beschäftigung wurde er mit der Schlüsselung 3-3-2-1 abgerechnet.
Vielen Dank im Voraus! 🙂
"Auf Abruf" ist sozialversicherungsrechtlich ganz schwierig. Das fliegt euch bei einer DRV Prüfung gleich um die Ohren.
Ansonsten kommt es wie immer darauf an, in welchem Umfang er arbeitet und wie er dann geschlüsselt werden muss.
Kurzfristig, Minijob, "normal"
Das habe ich mir schon gedacht, wäre Minijob denn eine sicherere Alternative? Als wöchentliche Stundenzahl müsste man in Lodas ja dann die gesetzlichen 20 Stunden hinterlegen.
@katrin95 schrieb:Das habe ich mir schon gedacht, wäre Minijob denn eine sicherere Alternative? Als wöchentliche Stundenzahl müsste man in Lodas ja dann die gesetzlichen 20 Stunden hinterlegen.
Die maximale Arbeitszeit eines Minijobbers zum Mindestlohn sind 10 Stunden pro Woche.
Dann sind die 20 Stunden die minimale wöchentliche Arbeitszeit für "normal" Beschäftigte? Dann wurde ich falsch informiert. 😕
@katrin95 schrieb:Dann sind die 20 Stunden die minimale wöchentliche Arbeitszeit für "normal" Beschäftigte? Dann wurde ich falsch informiert. 😕
Hier was zum Nachlesen von der Minijob-Zentrale:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeit-auf-abruf
die "20 Stunden" sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, werden 20 Wochenstunden unterstellt. Das wird teuer in der SV Prüfung.