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Berichtigung EEP Lohnsteueranmeldung August

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letzte Antwort am 23.11.2022 11:49:32 von TN
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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 1 von 13
820 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich weiß nicht mehr, was ich machen soll.

 

Ich muss die Lohnsteuer-Anmeldung August berichtigen, da ich einen AN, der zum 01.09. angefangen hat, noch berücksichtigen muss.

Der September ist  noch nicht abgerufen. Ich habe alles so gemacht, wie es beschrieben war. Über die Nebenbuchhaltung und Wiederabruf gesamt für 08/22.

Jetzt werden mir in der berichtigten Lohnsteueranmeldung die 300 Euro abgezogen, anstatt dazu gezählt (vorher 6000Euro, jetzt 5700Euro. Richtig wären 6300 Euro). Ich habe auch nicht die 300 Euro mit minus eingegeben.

Das komische ist, dass ich genau das gleiche bei einem anderen Mandanten gemacht habe und da hat es geklappt.

 

Ich bin am Ende mit meinem Latein.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

 

Einen schönen Abend wünsche ich euch.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 13
761 Mal angesehen

Hallo,


das Verhalten des Programmes kann nur damit erklärt werden, dass ein bzw. mehrere Mitarbeiter nicht mehr in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt werden.


Dies kann verschiedene Ursachen haben.


Um Ihnen hierzu weiterhelfen zu können, ist eine tiefere Prüfung Ihrer Stammdaten notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 13
736 Mal angesehen

Moin,

 

vielleicht noch wichtig in diesem Zusammenhang:

 

Wenn Sie die erste Abrechnung vor dem 01.09. erstellt haben und in dieser Neueinstellungen zum 01.09. enthalten sind, die Sie nicht über die Nebenbuchführung sondern über die Erfassung der Stammdaten gelöst haben, müssen Sie jetzt bei einer Wiederholungsabrechnung ALLE Neueinstellungen (auch die vorher schon berücksichtigten) über die Nebenbuchführung erfassen.

 

Am Beispiel:

 

Sie haben in der ersten Abrechnung 2 Neueinstellungen zum 01.09.2022 berücksichtigt durch die Erfassung der Stammdaten. Jetzt erfahren Sie, dass es eine dritte Neueinstellung gibt.

 

In der Wiederholungsabrechnung müssen Sie jetzt 3 Neueinstellungen, also € 900,00 in der Nebenbuchführung erfassen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

d_henni
Beginner
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Nachricht 4 von 13
653 Mal angesehen

Moin moin,

 

mir scheint, hier ist ein Profi am Werk!

 

Sie haben mir schon mal geholfen und es hat geklappt. Jetzt habe ich eine weitere Frage, einen anderen Mandanten betreffend (Gastronomie - ca. 300 MA). Im September kommen noch etliche Neueinstellungen dazu, die lediglich über die Nebenbuchführung erfasst werden können mit einer Wiederholungsabrechnung August 2022.

 

Bei dem Mandanten gibt es aber eine 1. Abrechnungsgruppe und eine 2. In der esten werden die Festangestellten abgerechnet, in der 2. Gruppe die Aushilfen.

 

Wenn ich nun alle neuen Mitarbeiter erfasst habe, muss/kann ich dann eine Wiederabrechnung 'komplett' machen? Die erste Gruppe muss diese Woche noch abgerechnet werden. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist dann eine Wiederabrechnung für den August nicht mehr möglich, da - zumindest teilweise - der September schon abgerechnet ist.

 

Außerdem werden automatisch die Zahlungen ins Bankenprogramm eingespielt, kann man das unterdrücken (August ist bereits überwiesen) oder muss man den Vorlauf manuell aus dem Programm löschen? Da kann ganz schön viel schiefgehen......

 

Vorab herzlichen Dank für die Unterstützung

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 13
623 Mal angesehen

@d_henni am besten ist Sie legen einen Mitarbeiter der erst am 01.09.2022 anfängt bereits im Bearbeitungsmonat August 2022 an (die restlichen können Sie im Bearbeitungsmonat September anlegen). Dann tragen Sie über die Nebenbuchführung die EPP für die Neueintritte ein und machen anschließend eine Wiederholungsabrechnung einzelne P-Nr. für den neuen Mitarbeiter vom September 2022 den Sie im August angelegt haben.

 

Dann bekommen weder die bisherigen Mitarbeiter nochmal die Abrechnungen, noch werden Zahlungsdateien erstellt und Sie müssen den Auftragsversand nicht ändern.

 

 

Gruß

Björn

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 13
605 Mal angesehen

@björn  schrieb:

Dann tragen Sie über die Nebenbuchführung die EPP für die Neueintritte ein und machen anschließend eine Wiederholungsabrechnung einzelne P-Nr. für den neuen Mitarbeiter vom September 2022 den Sie im August angelegt haben.

 


interessante Variante 

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d_henni
Beginner
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Nachricht 7 von 13
541 Mal angesehen

Vielen Dank! Werde es probieren, klingt gut!

 

 

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SibylleNeidhardt
Beginner
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Nachricht 8 von 13
348 Mal angesehen

Hallo zusammen,

der Monat August 2022 ist bei mir schon abgerechnet und ich stehe nun vor der Lohnabrechnung des Monats September 2022. Dabei muss ich die Lohnsteueranmeldung August 2022 um 1.200 € erhöhen wegen der Energiepreispauschale, da nun mehr Mitarbeiter die EPP bekommen als im August 2022 anzunehmen war.

Wie funktioniert die Korrektur der LSTA? Ich bin konkret leider nicht fündig geworden dazu.

Vielen Dank.

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björn
Experte
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Nachricht 9 von 13
338 Mal angesehen

Hallo Sibylle,

 

wenn es um Mitarbeiter geht die vor dem 01.09.2022 bereits beschäftigt waren, dann musst du bei jedem Mitarbeiter den Anspruch auf "JA" umstellen und für diese 4 Mitarbeiter bei "Wiederholungsabrechnung einzelne PNr" für August 2022 auswählen, damit diese berücksichtigt werden.

 

Handelt es sich um Neueinstellungen zum 01.09.2022 dann müssen Sie die Eintragungen unter Mandantendaten -> Steuer -> allgemeine Daten -> Register "Nebenbuchführung" hier müssen Sie den Monat 08/2022 eintragen bei MA-Zahl 4 und in der Zeile 35 für die EPP 1.200,00 €. Außerdem müssen Sie einen neuen Mitarbeiter im Bearbeitungsmonat "August 2022" anlegen mit Eintritt September 2022 und nur für diesen dann für August 2022 eine "Wiederholungsabrechnung einzelne PNr" auswählen und durchführen.

 

 

Gruß

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Twingoline2001
Beginner
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Nachricht 10 von 13
194 Mal angesehen

Hallo björn,

 

bei mir ist es so, dass ich die Lohnabrechnung November erstellen muss. Habe das Lohnmandat diesen Monat übernehmen müssen. Nun wurde eine MA am 01.09.2022 eingestellt und die EPP wurde ihr auch im September ausgezahlt. Die ID wurde erst im Oktober eingegeben, welche ich dann auch in den September übernommen habe. Nun bekomme ich dann auch bei der Probeabrechnung des Novembers den Hinweis, dass die EPP zwar korrekt an die MA ausgezahlt wurde, aber jedoch logischerweise in der LSt-Anmeldung 08 nicht berückstichtigt wurde und manuell korrigiert werden muss, z. B. in der Nebenbuchführung. Nun habe ich in der Nebenführung für den Monat August alle bisherigen Werte gelöscht und nur die KZ 86 und KZ 35 mit 1 und 300,00 ausgefüllt. (Richtig?) Nun soll ich noch den Buchungsbeleg manuell im November ändern. Da komme ich dann gar nicht weiter. Hilfe.

 

Gruß M.

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björn
Experte
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Nachricht 11 von 13
183 Mal angesehen

Hallo,

 

über die Nebenbuchführung können Sie keine Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 mehr vornehmen.

 

Sie müssen die Korrektur entweder über ElSter oder über DÜ-Formulare Lohnsteuer-Anmeldung vornehmen.

 

Anschließend müssen Sie die 300,00 € in der Buchhaltung manuell nachbuchen.

 

 

Gruß

 

Twingoline2001
Beginner
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Nachricht 12 von 13
179 Mal angesehen

Hallo,

 

okay. Dann versuche ich mein Glück.

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

VG M.

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TN
Fachmann
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Nachricht 13 von 13
157 Mal angesehen

@Twingoline2001 

Wir finden, dass es von elementarer Bedeutung ist, die Dokumente - zumindest der Brennpunktmaske - zu lesen und zu verstehen. Das erspart dann viele Unklarheiten und zeitraubende Nacharbeiten.

Bitte nicht als Belehrung verstehen, sondern einfach umsetzen 🙂

 

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letzte Antwort am 23.11.2022 11:49:32 von TN
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