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Berechnung ausgefallenes Nettoentgelt bei Kinderpflege mit Krankengeld

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letzte Antwort am 22.02.2023 07:41:16 von Jacqueline_Schön
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pwst_ingbert
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Guten Tag,

wir arbeiten mit LODAS und können uns derzeit nicht erklären, warum Mitarbeiter die im Februar 2017 wegen Kinderpflege zuhause geblieben sind, so viele Abzüge vom Bruttoentgelt gemäß der EEL-Bescheinigung haben. In anderen Monaten war die Differenz von Brutto zu Netto nicht so hoch. Was uns aufgefallen ist, dass hier im Februar auf einmal nur noch 27 SV-Tage gerechnet werden (bei 1 Pflegetag) und wir vermuten, dass es daran liegen könnte. Eine Umstellung der Umrechnungsformel von Festbezügen hat auch zu keiner Veränderung geführt. Kennt jemand vielleicht eine Möglichkeit herauszufinden wie LODAS das Nettoentgelt berechnet?

björn
Experte
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Nachricht 2 von 13
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Hallo Frau Marschall,

schauen Sie sich mal die Auswertung 133 an. Da wird glaube ich die Berechnung dargestellt. Prinzipiell würde ich sagen, dass es aber je nach Umrechnungsformel im Februar zu einem Höheren Abzug kommen kann als in den anderen Monaten, da der Februar 2 bzw. 3 Tage weniger hat wie ein normaler Monat.

Gruß

Björn Niggemann

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pwst_ingbert
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Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Auswertung 133 ist ja die DÜ zur Berechnung des Kinderkrankengeldes. Auf dieser sehe ich ja quasi "nur" das Ergebnis was LODAS ausgerechnet hat. Ich würde aber gerne wissen wie es zu dem ausgefallenen Netto-Entgelt kommt. Mit dem ausgefallenen Bruttoentgelt bin ich ja einverstanden. Auf dem Hinweisprotokoll welches zur Abrechnung zur Verfügung gestellt wird, stehen ja leider auch nur die endgültigen Werte drauf. Mein Wunsch wäre es nachvollziehen zu können, was LODAS an dem Bruttoentgelt abzieht.

Viele Grüße

Bianca Marschall

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björn
Experte
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Achso.

Das habe ich noch nie gemacht.

Aber ich würde vielleicht sagen, dass er in die Tageslohnsteuertabelle reingeht und vielleicht für die Sozialversicherung 20% abgezogen werden.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Beispiele zur Berechnung des ausgefallenen Brutto- und Nettobetrages finden Sie im Dokument  Entgeltersatzleistungen (EEL) – Kinderpflege-Krankengeld (Beispiele für Lodas) unter Punkt 3.2.

Da der Monat Februar nur 28 Tage hat, werden durch die Kürzung des einen SV-Tages nur noch 27 Tage ausgewiesen. Sie haben die Möglichkeit die Umrechnungsformel auf Betrag x zu bez. Kalendertage / tatsächliche Tage zu ändern.

Der gekürzte Betrag wird dann wie folgt berechnet:

Betrag x 27 Tage / 28 Tage statt Betrag x 27 Tage / 30 Tage.

Alternativ können Sie den zu viel gekürzten Betrag über die Bewegungsdaten manuell zubuchen.

Für die Ermittlung des aufgefallenen Brutto-/Netto-Betrages auf der EEL-Bescheinigung spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • ist der Arbeitnehmer Stundenlohn- oder Gehaltsempfänger
  • sind Lohnarten vorhanden, die unter Mandantendaten | Lohnarten im Register  Steuer/SV/UV als variable Entgeltbestandteile geschlüsselt sind

Die Schlüsselungen, das Vorgehen und die Berechnungen sind im oben genannten Dokument erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pwst_ingbert
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Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die Umschlüsselung mit den verschiedenen Umrechnungsformeln habe ich alle schon ausprobiert. Bei der von Ihnen genannten Formel ist es leider nur so, dass noch mehr vom Brutto abgezogen wird und infolgedessen natürlich Netto auch wieder ein paar Euro mehr enthalten sind. Jedoch vom Effekt bleibt es gleich. Wie ich auch schon schrieb, mit der Bruttoberechnung bin ich durchaus einverstanden.

Für mich ist es nicht genau nachvollziehbar wenn ein Mitarbeiter im November bei einem Tag Kinderpflege eine Differenz zwischen Brutto und Netto von ca. 79,00 € hat und im Februar -ebenfalls nur ein Ausfalltag- dann ca. 103,00 € Different, ohne dass sich Verdienstbestandteile verändert haben. Also kann es meines Erachtens nur an den SV-Tagen liegen!?! Hier frage ich mich aber auch, warum jeder Mitarbeiter ohne Unterbrechung 30 SV Tage ausgewiesen bekommt und der Mitarbeiter mit einem Kinderpflegetag nur noch 27 SV Tage hat.

Freundliche Grüße

Bianca Marschall

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Marschall,

ja, Sie liegen richtig: Die Kürzung liegt an den SV-Tagen.
Die Differenz zwischen einem Mitarbeiter ohne und mit Unterbrechung im Monat lässt sich wie folgt erklären:

Die Umrechnungsformel lautet: Betrag x zu bezahlende Kalendertage / 30 Tage
Im Falle der Teilmonatsberechnung aufgrund einer Unterbrechung sind im Februar 28 zu bezahlende Kalendertage der Ausgangpunkt. Wenn hiervon ein Tag gekürzt wird, bleiben noch 27 Tage übrig.

Alternativ können Sie, wie von Herrn Stein beschrieben, die Differenz der zwei SV-Tage selbst manuell in den Bewegungsdaten gegenbuchen, so dass nur „ein SV-Tag“ gekürzt wird.

Als Beispiel:
Einkommen: 1.500 EUR
Unterbrechung vom 20.02. -20.02.2017 Kinderpflege mit Krankengeld

Kürzung anhand der Umrechnungsformel:
1.500 EUR x 27 Tage / 30 Tage = 1.350 EUR

Alternative der manuellen Buchung über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen:
1.500 EUR x 29 Tage / 30 Tage = 1.450 EUR

Die Differenz zwischen der automatischen Berechnung anhand der Umrechnungsformel und der manuellen Berechnung mit nur einem SV-Tag beträgt 100 Euro.
Diese können Sie mit der Gehaltslohnart in den Bewegungsdaten dazubuchen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yon_canik
Beginner
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Hallo Frau Schauer,

ich habe so ein ähnliches Problem.

Ein Arbeitnehmer verdient 4.800 EUR.

Februar 2 Pflegetage

Laut der Berechnung müsste man

4.800 x 26 : 28 = 4.457,14 EUR  raus bekommen.

Aber im Hinweisprotokoll berechnet das Programm (LODAS) von 4.4800,0 EUR Brutto aus und kommt somit auf 4.160,00 EUR  Wieso ist das so?

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yon_canik
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Könnte mir jmnd. Helfen.

Danke schonmal

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

in den Beiträgen von Herrn Stein und Frau Schauer ist es doch erklärt. Standardmäßig wird gerechnet: 4.800 EUR : 30 x 28 = 4.480 EUR. Sie müssen, wenn Sie den von Ihnen  errechneten Wert zugrunde legen wollen, die beschriebene manuelle Anpassung vornehmen.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
pwst_ingbert
Beginner
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank, dass Sie sich nochmal die Mühe gemacht haben, die Lösung nochmal aufzuführen. Aber selbst die manuelle Buchung zielt meines Verständnis nach nur auf die BRUTTO-Berechnung ab. Mit dieser habe ich, wie bereits erwähnt, jedoch gar kein Problem. Mit geht es lediglich darum, was Lodas als Nettoentgelt errechnet. Dies weicht von Vergleichsmonaten ab. Bspw. hat der Mitarbeiter im März 2017 wieder Kinderpflegetage gehabt. Hier wird vom Bruttowert das selbe angesetzt wie im Februar. Netto erhält er im März aber vergleichsweise mehr Entgelt.

Da der Mitarbeiter über eine BAV verfügt, habe ich auch schon, wie in dem von Herrn Stein verlinkten Dokument aufgeführt, versucht diesen Betrag unter Sozialversicherung/Entgeltersatzleistungen/Angaben zum ausgefallenen Entgelt bei Erkrankung/Verletzung eines Kindes unter dem Punkt steuerfreies bzw. pschl.-vst. Entgelt einzutragen, was natürlich auch zu einem höheren bescheinigten Nettoentgelt führt. Jedoch scheint mir das nicht der richtige Weg zu sein, da dies in den Vergleichsmonaten ja auch nicht eingetragen wurde.

Vielleicht muss ich doch abwarten, bis die Hotline wieder besser erreichbar ist, damit sich hier jemand das genau auf dem Bildschirm ansehen kann, was ich meine.

Ich bedanke mich jedoch nochmal ganz herzlich für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße

Bianca Marschall

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Eleonora_18
Einsteiger
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Hallo,

 

ich hab genau das gleiche Problem, nur dass es nicht den Februar betrifft. 

Das Bruttoentgelt stimmt mit der Abrechnung überein, aber nicht das Netto.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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12
letzte Antwort am 22.02.2023 07:41:16 von Jacqueline_Schön
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