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Beitragspflichtige Einnahme bei Überschreitung Midijob-Grenze

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letzte Antwort am 15.03.2023 15:12:35 von Uwe_Lutz
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin in die Runde und vor allem an die DATEV,

 

in den Abrechnung ab 10/2022 wird für Midijobs die beitragspflichtige Einnahme entsprechend ausgewiesen. Das ist okay und kann ich nachvollziehen.

 

Wenn aber in einem Monat die € 1.600,00 durch eine Sonderzahlung überschritten wird, erhalte ich (zumindest in LODAS) einen Ausweis einer beitragspflichtigen Einnahme Arbeitnehmer in Höhe von € 0,00 !

 

Uwe_Lutz_0-1666769577362.png

 

Das ist doch Quatsch und sollte dringend angepasst werden. Meinetwegen kann die Angabe dann ganz wegfallen, aber € 0,00 kann ich niemandem so wirklich erklären.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 7
691 Mal angesehen

Moin liebe DATEV-MitarbeiterInnen,

 

ich hol dies noch mal hoch, da sich an der Darstellung (noch) nichts geändert hat.

 

Ist geplant, hier etwas zu ändern? Wenn nicht, warum wird dies mit € 0,00 ausgewiesen?

 

Das ist nur gerade im Moment natürlich unpraktisch, da aufgrund der 13. Gehälter dies natürlich häufiger vorkommt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

@Monique_Müller @Nina_Schöneweis @Wolfgang_Stein 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Herr Lutz,

 

sorry für meine verspätete Rückmeldung. Ich kläre den Sachverhalt und melde mich  wieder. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Das ist natürlich Quatsch, bin mal gespannt wieviele Fehler wir im neuen Lohn ( seit 1.10) noch so finden. 

 

Die Midijobgrenze soll ja zum 1.1.2023 auf 2.000 EUR steigen, dann neues Spiel neues Glück , oder hat Datev dann aus Fehlern gelernt ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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sanyo
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Ach, dann schreib ich mir schon mal ne Notiz die Gleitzone testweise einmal händisch durchzurechnen für den Fall der Erhöhung...

 

Entgegen meiner bisherigen Vorgehensweise hab ich das ja kürzlich getestet und muss sagen, Mathe in der Schule war doch zu was gut... habe noch nie so viele Klammern querbeet aufgelöst und trotzdem aufs richtige Ergebnis gekommen.

 

Sollte jeder mal versucht haben... 😁 würde meiner Mathe-Lehrerin gern heute mal sagen, wie toll sie das gemacht hat... und ich war eine Nullnummer bei sowas damals...

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


mit der Programmübergabe am 28.02.2023 wird die beitragspflichtige Einnahme nur noch ausgegeben, wenn auch eine ermittelt werden kann.
Die bereits erstellten Abrechnungen können mit einer manuellen Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und BS 96 auf den betreffenden Monat korrigiert werden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Danke!

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letzte Antwort am 15.03.2023 15:12:35 von Uwe_Lutz
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