Hallo,
kann mir jemand sagen wie in LODAS eine Bearbeitungsgebühr für Lohnpfändungen erfasst wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
am Besten durch einen entsprechenden Nettoabzug.
Ich würde die rechtliche Zulässigkeit aber prüfen (lassen): Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Im Arbeitsvertrag vereinbarte Bearbeitungsgebühr des Arbeitgebers? Einfach als entsprechend benannter Netto-Abzug.
/e: Danke für den Hinweis, @Uwe_Lutz. Gleich mal an eine Kollegin weitergeleitet, deren Mandant pro Überweisung eine Bearbeitungsgebühr (ich glaube, 10 € - was schon an Wucher grenzt) nimmt.
Danke @Uwe_Lutz für den Hinweis zur rechtlichen (Un-)Zulässigkeit.
Auch meines Wissens (aus einschlägigen Pfändungsseminaren mitgenommen) ist eine Bearbeitungsgebühr nicht zulässig (weil diese Bearbeitung nun mal zu den Arbeitgeberaufgaben gehört / weil in vielen Fällen kein Raum für den Abzug bleibt, wenn die Pfändung bis zum pfändungsfreien Einkommen reicht / ...).
Ich glaube, eine entsprechende google-Recherche wird diverse Quellen ergeben ...
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.