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Bearbeitungsgebühr Lohnpfändung LODAS

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letzte Antwort am 29.05.2024 15:01:31 von lohnexperte
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Chrissi2
Einsteiger
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Hallo, 

 

kann mir jemand sagen wie in LODAS eine Bearbeitungsgebühr für Lohnpfändungen erfasst wird? 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 4
586 Mal angesehen

Moin,

 

am Besten durch einen entsprechenden Nettoabzug.

 

Ich würde die rechtliche Zulässigkeit aber prüfen (lassen): Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
578 Mal angesehen

Im Arbeitsvertrag vereinbarte Bearbeitungsgebühr des Arbeitgebers? Einfach als entsprechend benannter Netto-Abzug.

 

/e: Danke für den Hinweis, @Uwe_Lutz. Gleich mal an eine Kollegin weitergeleitet, deren Mandant pro Überweisung eine Bearbeitungsgebühr (ich glaube, 10 € - was schon an Wucher grenzt) nimmt.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 4
540 Mal angesehen

Danke @Uwe_Lutz für den Hinweis zur rechtlichen (Un-)Zulässigkeit.

 

Auch meines Wissens (aus einschlägigen Pfändungsseminaren mitgenommen) ist eine Bearbeitungsgebühr nicht zulässig (weil diese Bearbeitung nun mal zu den Arbeitgeberaufgaben gehört / weil in vielen Fällen kein Raum für den Abzug bleibt, wenn die Pfändung bis zum pfändungsfreien Einkommen reicht / ...).

 

Ich glaube, eine entsprechende google-Recherche wird diverse Quellen ergeben ...

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

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letzte Antwort am 29.05.2024 15:01:31 von lohnexperte
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