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Baulohn: Urlaub - Vorjahreswerte korrigieren in LuG

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letzte Antwort am 04.09.2025 10:02:38 von AMüller
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KSW_StB
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Guten Morgen zusammen,

 

wir müssen bei einem Mitarbeiter die Urlaubs-Vorjahreswerte korrigieren:

laut Lohnabrechnung hat er 2 Resturlaubstage aus dem Vorjahr - dies ist jedoch nicht korrekt und muss auf 0 gesetzt werden.

 

Unter Korrekturwerte bin ich leider nicht fündig geworden. Ebenso wenig wie unter Vortragswerte/Baulohn... Auch über eine Buchung einer Statistiklohnart bin ich nicht weiter gekommen.

 

Bitte um Hilfe...

trigon
Einsteiger
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Nachricht 2 von 12
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Hallo  KSW,

 

 einfach im Urlaub die 2 Tage löschen, dann dürfte bei einer Nachberechnung der Urlaub wieder stimmen.

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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KSW_StB
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

 

wo genau im Programm meinst du "im Urlaub"?

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trigon
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
788 Mal angesehen

Unter Arbeitszeiten ist auch der Urlaubsanspruch

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Tags (1)
KSW_StB
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nein, tut mir leid. Funktioniert so nicht.

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trigon
Einsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Der Urlaub auf der aktuellen Abrechnung sollte stimmen. Leider gibt es bei LuG bei Nachberechnungen keine neuen Abrechnungen. Es ist immer auf der aktuellen.

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KSW_StB
Beginner
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das ist klar, aber darum gehts hier leider nicht.

Sie haben Recht: der Urlaub SOLLTE auf der aktuellen Abrechnung stimmen. Tut er aber nicht. Deswegen muss er korrigiert werden.

Ich bin mir sicher, wir haben hier Profis, die die Lösung "ausm Ärmel schütteln" können...

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die Urlaubswerte aus dem Vorjahr können wie folgt geändert bzw. gelöscht werden:


Unter Stammdaten | Baulohn | Vorarbeitgeberwerte | Registerkarte „Urlaub Vorjahr“ in den Feldern „Noch verfügbarer Urlaubsanspruch“


oder 


unter Stammdaten | Baulohn | Korrekturwerte in der Gruppe „Angaben zum Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr“ in den Feldern „Noch verfügbarer Urlaubsanspruch“.


Die Felder können mit '0' erfasst (damit werden die Urlaubswerte gelöscht) bzw. mit den korrekten Werten überschrieben werden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
KSW_StB
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vielen lieben Dank - das war die Lösung

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AMüller
Beginner
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Nachricht 10 von 12
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Guten Tag,

 

ich habe ein ähnliches Problem. Ich stehe derzeit in der Augustabrechnung und habe gemerkt, dass die Urlaubswerte von letzten Jahr nicht stimmen. Gebe ich den noch verfügbaren Urlaubswert von 2024 zum Stand Juli 2025 ein? Und muss ich ein Abrechnungsdatum eingeben und wenn ja welches?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

für die Korrektur gehen Sie so vor, wie @Matthias_Platz beschrieben hat.

 

Wählen Sie als Gültigkeit für das Jahr „2025“ aus.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AMüller
Beginner
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Nachricht 12 von 12
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Vielen Dank für die Hilfe🙂. Hat funktioniert.

 

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letzte Antwort am 04.09.2025 10:02:38 von AMüller
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