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Baulohn: KUG nach Krankengeldbezug abrechnen

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letzte Antwort am 07.03.2025 10:24:49 von rschoepe
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_Susi84_
Beginner
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Hallo, ich habe einen Mitarbeiter welcher seit Anfang Dezember krank ist und jetzt Krankengeldbezug erhalten hat. 

Seine letzte Krankmeldung ist aber im Februar ausgelaufen und nun muss ich für den Rest vom Monat KUG abrechnen. Kann mit jemand weiterhelfen ob hier jetzt was besonderes eingegeben werden muss? Bei den Fehlzeiten uns als Ausfallschlüssel?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
22 Mal angesehen

Hallo,

 

sobald ein Mitarbeitender im Krankengeldbezug ist, wird kein Kug mehr abgerechnet, da der Mitarbeitende Krankentagegeld von der Krankenkasse erhält.


Erfassen Sie hier wie gewohnt die Fehlzeit: Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 3
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@_Susi84_  schrieb:

Seine letzte Krankmeldung ist aber im Februar ausgelaufen und nun muss ich für den Rest vom Monat KUG abrechnen.

Sprich, er war bis z.B. 14.02. noch krank geschrieben, hätte am 17.02. wieder angefangen zu arbeiten, da war dann aber Ausfall? Dann rechnest du das so ganz normal ab. Also bis 14.02. noch K6, ab 17.02. dann WA.

 

Wenn er auch weiterhin krank ist, aber keine Krankmeldung mehr eingereicht hat, würde ich das erstmal als Unbezahlter Urlaub abrechnen.

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letzte Antwort am 07.03.2025 10:24:49 von rschoepe
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