Hallo, ich habe einen Mitarbeiter welcher seit Anfang Dezember krank ist und jetzt Krankengeldbezug erhalten hat.
Seine letzte Krankmeldung ist aber im Februar ausgelaufen und nun muss ich für den Rest vom Monat KUG abrechnen. Kann mit jemand weiterhelfen ob hier jetzt was besonderes eingegeben werden muss? Bei den Fehlzeiten uns als Ausfallschlüssel?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
sobald ein Mitarbeitender im Krankengeldbezug ist, wird kein Kug mehr abgerechnet, da der Mitarbeitende Krankentagegeld von der Krankenkasse erhält.
Erfassen Sie hier wie gewohnt die Fehlzeit: Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur.
@_Susi84_ schrieb:Seine letzte Krankmeldung ist aber im Februar ausgelaufen und nun muss ich für den Rest vom Monat KUG abrechnen.
Sprich, er war bis z.B. 14.02. noch krank geschrieben, hätte am 17.02. wieder angefangen zu arbeiten, da war dann aber Ausfall? Dann rechnest du das so ganz normal ab. Also bis 14.02. noch K6, ab 17.02. dann WA.
Wenn er auch weiterhin krank ist, aber keine Krankmeldung mehr eingereicht hat, würde ich das erstmal als Unbezahlter Urlaub abrechnen.