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Baugewerbe Mitarbeiter Meldung

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letzte Antwort am 30.01.2026 14:09:25 von Sarah_Loos
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IJanet
Einsteiger
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Hallo an alle,

kann mir jemand sagen, wie ich einen Mitarbeiter aus dem Meldeverfahren herausnehmen kann, der nicht der SOKA-BAU unterliegt, obwohl es sich um ein Baugewerbe handelt?
Es handelt sich um einen Mitarbeiter im Facility Management, der nach Stunden abgerechnet wird. Zuvor war er als Helfer tätig und bei der SOKA-BAU gemeldet. Ab Januar ist er jedoch als Facility Manager angestellt.
Wo kann ich ihn aus dem Meldeverfahren herausnehmen, damit er nicht mehr daran teilnimmt?

sokrates
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 6
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Ich glaube nicht, dass Ihr Mitarbeiter aus dem Meldeverfahren ausgenommen werden kann.

Grundlegende Infos der SOKA Bau zur Abgrenzung, Arbeitnehmer/Angestellte/Azubis finden Sie hier https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/arbeitnehmer-angestellte-und-auszubildende

 

Die Mitarbeitervariante des jeweiligen Mitarbeiters ändern Sie hier:

 

g.jpg

 

 

 

LG

Anne Koch

platinblond
Einsteiger
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Wie melden sie den Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft ?

 

Ich denke das beantwortet Ihre Frage.

 

Grüße

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 6
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@IJanet  schrieb:

Es handelt sich um einen Mitarbeiter im Facility Management, der nach Stunden abgerechnet wird. Zuvor war er als Helfer tätig und bei der SOKA-BAU gemeldet. Ab Januar ist er jedoch als Facility Manager angestellt.


Das ändert (bei gewerblich Beschäftigten) nichts an der Soka-Pflicht. Er hat dann bloß keinen Anspruch auf Wintergeld und S-Kug, weil witterungsgeschützter Arbeitsplatz, d.h. du musst in der Hinsicht umschlüsseln (Nr. 16).

Aus der Soka-Pflicht fällt er nur, wenn das Facility Management ein eigenständiger Betriebsteil ist. Wenn die Firma aber nur ein, zwei Reinigungskräfte/Hausmeister hat, wird das nicht klappen.

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IJanet
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
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So habe ich ihn auch angelegt, ohne Weiterumlage. Laut Arbeitsvertrag erhält der Mitarbeiter zusätzlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Bei allen gewerblichen Mitarbeitern wird das Urlaubsgeld von den 25 % berechnet, die auf die Urlaubsvergütung entfallen ( LA 508 ) 

Wäre es möglich, Lohnarten zu verwenden, die nicht bei SOKBAU gemeldet werden und bei denen unter dem Baulohn keine Heranziehung der Stunden bzw. Beiträge erfolgt?

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo @IJanet,

rechtlich können wir Sie in diesem Fall leider nicht beraten.

Bitte klären Sie den Sachverhalt direkt mit der SOKA-Bau.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.01.2026 14:09:25 von Sarah_Loos
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