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BG Bau und BGN - Ich fange an zu resignieren

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letzte Antwort am 09.02.2017 13:15:14 von Katharina_Dietl
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saschameuser
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Liebe Community,

ich muss sagen, ich habe mich intensivst in den letzten Tagen mit dem oben genannten Thema auseinandergesetzt. Ich muss auch sagen, dass vielleicht auch bei mir der Verfahrensablauf bei den genannten BG's nicht ganz so gewesen ist, wie DATEV diesen IM NACHHINEIN dann in diversen Dokumenten beschrieben hat.

Interessanter wären aber jetzt Anleitungen, was zu tun ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ich denke, dass die meisten Anwender der Lohnprogramme mit den Abrufen grundsätzlich schon durch sind (natürlich teilweise mit Fehlern).

Z.B. wäre von Interesse, was zu tun ist, wenn ich für eine der genannten BG'S versehentlich 2016 und 2017 abgerufen habe.

Ich sitze momentan einfach vor dem Problem, dass ich bei einem Mandanten mit Bau-BG einen getrennten Stammdaten-Abruf für die Jahre 2016 und 2017 gemacht habe. Auch habe ich darauf geachtet, dass ich in 01/2016 war, 01.01.2016-31.12.2016 drin stand etc. usw.. Dies habe ich dann gesendet.

Nach der Rückübertragung habe ich dann in 01/2017 eine neue BG angelegt, habe die neue Nummer wie mitgeteilt eingepflegt, habe den Haken gesetzt, etc. usw. Besonders wurde darauf geachtet, dass auch tatsächlich die Stammdaten der neuen BG abgerufen werden (Bildschirmprint habe ich extra gemacht).

Es kam für das Jahr 2017 ein Hinweis, dass die Daten der DGUV nicht vorliegen. In dem Protokoll selbst stand aber nicht die neue Mitgliedsnummer, sondern die alte. Warum greift er für 2017 auf die alte BG-Nummer zurück, obwohl ich definitiv die neue Nummer eingegeben habe?

EDIT: Kurz nochmals betont, weil ich dachte, dass dies aus meinem ursprünglichen Text nicht ersichtlich war: Die Jahre 2016 wurden stammdatentechnisch von der BG Bau und BGN rückübertragen und eingespielt. Auch sind die Gefahrklassen etc. für das Jahr 2016 eingespielt worden. Die Vorgehensweise war die, wie Herr Hecker diese beschrieben hat bzw. in der Anleitung der DATEV steht.

Aber der Abruf für 2017 funktioniert einfach nicht.

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btw... die Löhne und die Stunden hat er mir für die Datenübermittlung des Jahres 2016 auch nicht ermittelt. Die Auswertung 422 weißt nur Nullen aus.

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Wenn ich mit der BG durch bin und alles stimmen sollte, brauche ich erst mal 14 Tage Urlaub um den Ärger ein wenig zu vergessen... Denn die Hotline ist überlastet, die Mitarbeiter überfordert und die Kunden verärgert...

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Nachricht geändert durch Sascha Meuser

flori2004
Beginner
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Herr Meuser,

ich kann es Ihnen nachfühlen. Ich habe glaube ich schon alles versucht was so Sinn macht aber der Stammdatendienst meldet immer zurück, dass es für das Jahr 2017 unter der Mitgliedsnummer keine Stammdaten gibt.

Man verzweifelt langsam. Die DATEV hat offenbar auch ein ähnliches Problem denn der Eilservice ist bereits drei Tage alt und bisher nicht beantwortet worden. Meine Vermutung ist aber, dass der Stammdatendienst einfach falsche Daten meldet.

Das Problem ist auch - und das kostet ohne Ende Zeit - dass der Abruf der Daten immer ca. 2 Std. dauert. In der Zeit kann man dann nur abwarten.

Bin gespannt ob wir die Auswertung 422 noch irgendwann mit der BG Bau hinbekommen.

Beste Grüße

Florian Reichardt

a_horst
Einsteiger
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Hallo Herr Meuser,

absolutes Verständnis.  Ich hoffe, Sie kommen mit 14 Tagen Urlaub hin.

Ich habe einfach alles manuell eingetragen und verschickt. Soll die Bau BG was daraus machen. Die haben ja schließlich den Nummernsalat mit veranstaltet.

Mal sehen was passiert.  Für Abrechnungen warte ich erst noch mal ab, bevor immer und immer wieder alles korrigiert werden muss.

VG

Andreas Horst

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heckerlein
Fachmann
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Nachricht 4 von 10
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

flori2004
Beginner
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Hallo Herr Hecker,

wie ist denn die Mitgliesdnummer in Lodas gespeichert? Mit den Leerzeichen und Punkten oder ohne?

Bei uns nämlich in 01/16 ohne und ich kann dies auch nicht korrigieren.

Viele Grüße

Florian Reichardt

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manu
Einsteiger
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Nachricht 6 von 10
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Hallo Herr Meuser,

ich habe in der Zwischenzeit auch resigniert. Mir ist es in der Zwischenzeit egal ob die BG´s die Daten per DÜ (Protokoll 422) bekommen.... Es gibt ja noch den guten alten Papier Nachweis.

Von Lexware wurde übrigens inzwischen kommuniziert, dass die BG´s die Beiträge anhand des Papier-Nachweises berechnen.

Mein Abrufe, die die früh gemacht habe (vor DATEV den richtigen Verfahrensablauf - irgendwann Mitte Januar - kommuniziert hat) gehen alle nicht! Und das trotz einer Wiederholungsabrechnung und Korrektur der Stammdaten in 01/16.

Auf meinen Anfrage beim Eilservice habe ich übrigens nach einem Tag auch noch keine Antwort bekommen (aber die Abrechnung mit EUR 25 kommt bestimmt...)

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 7 von 10
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...
Von Lexware wurde übrigens inzwischen kommuniziert, dass die BG´s die Beiträge anhand des Papier-Nachweises berechnen.
...

Hallo,

das ist aber nun wirklich nichts Neues ...

Es wurde doch allenthalben darauf hingewiesen, dass für die Meldejahre 2016 + 2017 für die Veranlagung das alte Verfahren und die dort gemeldeten Werte massgeblich sind.

Die parallele Übermittlung im neuen Verfahren über zwei Jahre soll "nur" dazu dienen, die Qualität / Identität der Daten beider Verfahren zu verifizieren.

Erst, wenn die beiden Verfahren am Ende der zweijährigen "Zwangspilotierung durch alle Unternehmen" zu - mehr oder minder - identischen Meldeergebnissen führen, soll das alte Verfahren beendet und ausschließlich das neue Verfahren - dann natürlich auch mit Relevanz für die künftigen Veranlagungen - weiter laufen.

Ob dieses Ziel angesichts der technischen Probleme (ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass z.B. die Änderungen der Mitgliedsnummern zum 01.01.2017 statt 2016 vorzunehmen waren) die endgültige Inbetriebnahme des neuen Verfahrens planmäßig von statten gehen wird, erscheint mir mehr als fraglich - aber das ist meine persönliche Einschätzung ... (auf den für 2016 abzugebenden Papier-Meldebögen steht kurioserweise schon die neue 2017er Mitgliedsnummer drauf!!)

Zumal man nun auch noch auf die glorreiche Idee kam, das bisher praktizierte Abrechnungsprinzip für die Beitragsermittlung zu Gunsten des Anspruchsprinzips (welches zugegebenermaßen ansonsten in der SV ja gilt) umzustellen. Damit zieht in Zukunft - im neuen Verfahren - jede Nachberechnung ins Vorjahr auch eine Korrektur der Veranlagung nach sich. Also jedes Mal (??) ein neuer Bescheid mit geänderten Beiträgen und vor allen Dingen dann auch angepassten Vorschüsen?

Wer die heute schon sehr "sperrigen" Bescheide kennt, ahnt, was da auf uns zurollt ...

Zumal für die Übergangsphase ja auch noch niemand weiss, wie wir im alten Verfahren solche Korrekturen aus Nachberechnungen melden sollen - oder ist mir da etwas entgangen??

Wir alle brauchen also mal wieder - wie schon damals bei ELENA - gute Nerven und/oder ein "dickes Fell" ...

In diesem Sinne - don't worrry ...

Edit: Rechtschreibfehler beseitigt

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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boomboom
Meister
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,

bei uns läuft es ganz gut, bis auf ein paar Problemfälle die Fummelarbeit verlangen, aber bei hunderten Lohnbeständen zu erwarten.

Im Meldejahr 2016 muss der Mandant beendet werden (Meldegrund: Wechsel wegen Nummer) und zur Not muss der Abruf der 2017er dann noch einmal Manuel unter Abrechnung angestossen werden.

Dort stehen dann wegen Überschneidung auch schonmal zwei Nummern der Bg. Dort die Doppelnullx oder 0x anklicken und abrufen.. dann sollte es klappen, wenn man ansonsten den Anleitungen gefolgt ist.

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manu
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Hallo Herr Hecker,

kurze Rückfrage:

ich habe den im Eifer des Gefechtes Stammdatenabruf erst in 12/2016 gemacht (mit "Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer"), bevor das von Datev so deutlich kommuniziert wurde.

Mache gerade die Abrechnung 01/2017.

Kann ich jetzt in den Abrechnungsmonat 01/2016 wechseln und dort die fehlenden Angaben ergänzen (Betriebsnummer, GTS etc.) und das dann zusammen mit der Abrechnung 01/2017 weg schicken?

Ich bin so langsam am verzweifeln, weil gefühlt nur jeder 2. Abruf funktioniert...

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 10
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Hallo Community,

bitte beachten Sie den Beitrag LODAS: Wichtige Info zu den Jahreswechselthemen, insbesondere die Aktualisierung zum 23.01.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2017 13:15:14 von Katharina_Dietl
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