Liebe Community, ich muss sagen, ich habe mich intensivst in den letzten Tagen mit dem oben genannten Thema auseinandergesetzt. Ich muss auch sagen, dass vielleicht auch bei mir der Verfahrensablauf bei den genannten BG's nicht ganz so gewesen ist, wie DATEV diesen IM NACHHINEIN dann in diversen Dokumenten beschrieben hat. Interessanter wären aber jetzt Anleitungen, was zu tun ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ich denke, dass die meisten Anwender der Lohnprogramme mit den Abrufen grundsätzlich schon durch sind (natürlich teilweise mit Fehlern). Z.B. wäre von Interesse, was zu tun ist, wenn ich für eine der genannten BG'S versehentlich 2016 und 2017 abgerufen habe. Ich sitze momentan einfach vor dem Problem, dass ich bei einem Mandanten mit Bau-BG einen getrennten Stammdaten-Abruf für die Jahre 2016 und 2017 gemacht habe. Auch habe ich darauf geachtet, dass ich in 01/2016 war, 01.01.2016-31.12.2016 drin stand etc. usw.. Dies habe ich dann gesendet. Nach der Rückübertragung habe ich dann in 01/2017 eine neue BG angelegt, habe die neue Nummer wie mitgeteilt eingepflegt, habe den Haken gesetzt, etc. usw. Besonders wurde darauf geachtet, dass auch tatsächlich die Stammdaten der neuen BG abgerufen werden (Bildschirmprint habe ich extra gemacht). Es kam für das Jahr 2017 ein Hinweis, dass die Daten der DGUV nicht vorliegen. In dem Protokoll selbst stand aber nicht die neue Mitgliedsnummer, sondern die alte. Warum greift er für 2017 auf die alte BG-Nummer zurück, obwohl ich definitiv die neue Nummer eingegeben habe? EDIT: Kurz nochmals betont, weil ich dachte, dass dies aus meinem ursprünglichen Text nicht ersichtlich war: Die Jahre 2016 wurden stammdatentechnisch von der BG Bau und BGN rückübertragen und eingespielt. Auch sind die Gefahrklassen etc. für das Jahr 2016 eingespielt worden. Die Vorgehensweise war die, wie Herr Hecker diese beschrieben hat bzw. in der Anleitung der DATEV steht. Aber der Abruf für 2017 funktioniert einfach nicht. ___________________________________________________ btw... die Löhne und die Stunden hat er mir für die Datenübermittlung des Jahres 2016 auch nicht ermittelt. Die Auswertung 422 weißt nur Nullen aus. ____________________________________________________ Wenn ich mit der BG durch bin und alles stimmen sollte, brauche ich erst mal 14 Tage Urlaub um den Ärger ein wenig zu vergessen... Denn die Hotline ist überlastet, die Mitarbeiter überfordert und die Kunden verärgert... ____________________________________________________ Nachricht geändert durch Sascha Meuser
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