Hallo zusammen,
ich würde gern für eine in 2023 ausgetretene Mitarbeiterin eine BEA-Bescheinigung an die Agentur für Arbeit über LODAS übermitteln, da die Mitarbeiterin diese angefordert hat. Die Voraussetzungen, die in Dokument 1070718 genannt sind, sind erfüllt, das bedeutet:
Nun habe ich wie im Dokument 1070718 angegeben, über Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigungen versucht, die Arbeitsbescheinigung zu versenden. Im Dokument 1070718 habe ich gelesen, dass die Auswertungen erst mit der nächsten Abrechnung erstellt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Arbeitsbescheinigung aber dennoch bereits vor dem nächsten Abrechnungslauf übermittelt wird. Auf Nachfrage bei der Agentur für Arbeit habe ich erfahren, dass keine Bescheinigung übermittelt wurde.
Kennt jemand diesen Fall und könnte mir helfen? Muss ich bis zur nächsten Abrechnung warten, bis die Bescheinigung übermittelt wird? Oder habe ich falsche Angaben gemacht, weshalb sie nicht rausgeschickt wird?
Danke!
Nein das geht auch ohne den nächsten Monatsabschluss.
Ich lese jetzt nicht raus, ob die Arbeitsbescheinigung nach den korrekt getätigten Eingaben und Haken auch angestoßen wurde (Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigung etc) ?
Ansonsten ggf. die Auswertung nicht hinterlegt ? Allerdings vermutlich nicht das Problem da ja bei der AfA auch nichts vorliegt.
Fehlerprotokoll kontrolliert ob eine Eingabe vergessen wurde ?
Danke für die Antwort!
Ja, sie wurde angestoßen und ich erhalte auch eine Bestätigung darüber, dass die Anforderung einer Arbeitsbescheinigung für Mitarbeiter x an das Programm RZ Kommunikation an das Rechenzentrum übergeben wurde. Die Auswertungen sind alle angelegt.
Hallo,
schauen Sie mal hier rein, ganz unten steht der Hinweis mit Vorwegabrechnung
(ich weiß leider nicht, wie ich den Strang hier anhängen kann) bitte deshalb über die Lupe suchen
(... weil ich grad lese Personengruppe 106, ist das nicht Werkstudent und kriegt der überhaupt ALG,. d.h.
kann da überhaupt eine Bescheinigung erstellt werden? kenne mich aber mit Werkstudenten nicht so aus)
Ich finde leider nicht direkt die Quelle dazu, aber ja, auch für Personengruppen die nicht eingezahlt haben, kann die Bescheinigung angefordert werden, daher sollte die auch zu übermitteln sein. Ggf. ist es dann halt eine Null Bescheinigung.
Ob sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ergibt ist ja nicht das Hauptziel. Vielleicht geht es um den Status um die Krankenversicherung zu erhalten oder oder.
... ah ok, wieder dazugelernt. Vielen Dank für die Info 🙂
Danke für die bisherigen Hinweise, ich habe das Problem aber leider immer noch nicht gefunden. Danke für weitere Antworten! 🙂
Hallo,
ist der Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung ggf. mit 0 geschlüsselt?
Für Arbeitnehmer, die in der Arbeitslosenversicherung nicht pflichtig sind, und damit in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit haben, wird die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt.
Trifft das nicht zu, schauen wir uns den Sachverhalt gerne an. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.