Hallo zusammen, ich würde gern für eine in 2023 ausgetretene Mitarbeiterin eine BEA-Bescheinigung an die Agentur für Arbeit über LODAS übermitteln, da die Mitarbeiterin diese angefordert hat. Die Voraussetzungen, die in Dokument 1070718 genannt sind, sind erfüllt, das bedeutet: Austrittsdatum ist erfasst der Beschäftigungszeitraum ist abgerechnet und liegt in 2023 Personengruppe 106 Ansprechpartner in den Mandantendaten sind gepflegt DÜ an Institutionen in Auswertung 440 ist angegeben Arbeitszeiten sind hinterlegt Kontrollkästchen "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln" ist aktiviert Personaldaten-Beschäftigung-Kündigung/Entlassung: Beschäftigungszeitraum ist erfasst, Angaben zur Kündigung: Datum erfasst, Kündigung/Entlassung durch Eintrag "kraft Gesetzes oder Tarifvertrag" ausgewählt, da Befristung, Kündigungsfristen sind erfasst Zusatzangaben: Erfasst, dass keine Kündigungsschutzklage erhoben wurde Weitere Angaben: Erfasst, dass keine Sozialauswahl vorgenommen wurde Zahlungen bei Austritt: Alle Punkte mit "nein" erfasst Befristung: Angaben entsprechend erfasst Nun habe ich wie im Dokument 1070718 angegeben, über Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigungen versucht, die Arbeitsbescheinigung zu versenden. Im Dokument 1070718 habe ich gelesen, dass die Auswertungen erst mit der nächsten Abrechnung erstellt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Arbeitsbescheinigung aber dennoch bereits vor dem nächsten Abrechnungslauf übermittelt wird. Auf Nachfrage bei der Agentur für Arbeit habe ich erfahren, dass keine Bescheinigung übermittelt wurde. Kennt jemand diesen Fall und könnte mir helfen? Muss ich bis zur nächsten Abrechnung warten, bis die Bescheinigung übermittelt wird? Oder habe ich falsche Angaben gemacht, weshalb sie nicht rausgeschickt wird? Danke!
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