Hallo,
gibt es eine Möglichkeit, oder ist etwas geplant, dass bei Stundenlohnempfängern, der Stundensatz automatisch angepasst wird, wenn der Mindestlohn erhöht wird? Außer die Mitarbeiter, wo eine Ausnahme vorliegt?
So dass nicht bei jeder Erhöhung für jeden Mitarbeiter bei jedem Mandanten die Anpassung per Hand erfolgen muss.
Wäre meines Erachtens nicht nur für Stundenlohnempfänger, sondern auch für Gehaltsempfänger sinnvoll, die zum Mindestlohn arbeiten.
@Jerry_GarciaErhöhung für jeden Mitarbeiter bei jedem Mandanten die Anpassung per Hand erfolgen muss.
Nicht vollautomatisch aber man kann alle Mitarbeiter m. Stundenlohn mit "einem Klick" anpassen.
Habe einen Mandanten mit über 70 Aushilfen, da ist das schon viel Wert ^^
https://apps.datev.de/help-center/documents/1071191
Das stimmt, dass wäre auch sehr hilfreich.
Die Technische umsetzung beim Stundenlohn wäre meines erachtens deutlich einfacher.
Praktisch wäre es beim Gehalt aber definitiv auch.
Dann ändere ich ja aber einfach den Stundenlohn bei Allen Mitarbeitern die unterhalb liegen.
Dann muss ich aber vorher trotzdem bei jeden Mitarbeiter prüfen, ob eine Ausnahme vorliegt.
Und die Änderung muss dann immer noch bei jedem Mandanten einzeln erfolgen, was bei über 200 Mandanten trotzdem noch dauert.
Für die Mindestlohn-Ausnahmen sind bei uns die Mandanten alleinverantwortlich. Sehr selten, aber alternativ stellen wir mindestens 1 Std. Pauschalaufwand in Rechnung.
Die Prüfung der Ausnahmemöglichkeit oder bei Anpassung des Stundenlohns?
Im Übrigen wäre tatsächlich ein Feld mit Haken "Mindestlohnbezieher" und Filtermöglichkeit sinnvoll. In einem weiteren Schritt könnte dann - statt den Stundenlohn zu erfassen - dieser automatisch bei Stundenlohnbeziehern hinterlegt werden. Der schwierigste Schritt dürfte dann die Berechnung bei Festentgeltbeziehern sein, da hier dann noch mit Hilfe einer Rechenformel das Entgelt angepasst werden müsste.
Im Weiteren könnte es - wie in vielen anderen Fällen - einen Hinweis bei Anpassungen im Fehler- und Hinweisprotokoll geben.
Da der Lohnbuchhalter für den Haken verantwortlich bleibt, würden Eventualitäten auch ausgeschlossen.
Insgesamt hätte eine solche Lösung Charme.
Ich meinte das anders. Mal ein einfaches Beispiel:
Mandant teilt Neueinstellung mit. Mitarbeiter, geb. 05..02.2008 wird ab 01.05.2025 mit einem Stundenlohn von EUR 11,00 eingestellt. Alle erforderlichen Daten sind sonst da. Also Neuerfassung und Prüfung wegen Mindestlohn, außer der Mandant sagt, Mindestlohn muss nicht geprüft werden?!
Im Januar 2026 kommt nun die nächste Mindestlohnanpassung. Prüfung oder nicht?
Im Februar 2026 wird das 18. Lebensjahr vollendet. Prüfung oder nicht?
Was machen Sie, wenn der Mandant - nicht prüfen - beauftragt, aber keinen Änderungshinweis im Februar gibt?
Sorry, das ich so nachfrage. Ich kann das noch nicht so nachvollziehen. Klar ist, dass wir den Aufwand auch berechnen, aber doch eher individuell.
Grundsätzlich bin ich aber dabei, dass die Mindestlohnprüfung bei Einstellung beim Mandanten liegt. Die Anpassung des Mindestlohns auf einen neuen Mindestlohn sehe ich allerdings eher bei uns. Das berechnen wir dann aber auch dem Mandanten nach Zeitaufwand.
@t_r_ Gutes Beispiel. Alles Andere ist aus meiner Sicht gesagt.