Guten Morgen und Frohes Neeues Jahr!
Heute morgen gab es beim Einschalten des Rechners neue Programme und jede Menge Browserfenster mit Programmneuerungen ploppten auf. Und schon gehen die ersten Unklarheiten los.
Pflichtbewusst wurde in der ersten Gehaltsabrechnung die Auswertung 431 Meldeverlauf eAU angelegt. Steht ja schließlich so im Hilfe-Dokument.
Bekomme nun aber in der Probeabrechnung einen Hinweis:
Folgende Auswertung ist nicht zulässig: Auswertungs-Nr. 431
Ja und nun?
Muss ich die Auswertung nun anlegen wie vorgeschrieben oder ist die nicht zulässig?
Gruß
E.H.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ist schon das Update, welches seit dem 30.12.2021 zur Verfügung steht, eingespielt worden?
Grüße
Greese
Siehe oben!
Es gab jede Menge neue Programmversionen und auch jede Menge aufploppende Neuerungen-Fenster. Ich würde daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass damit die Updates installiert sind.
Andernfalls würde mir mein Lodas ja auch die Auswertung 431 gar nicht in der Auswahlliste anbieten.
Frage bleibt also: Warum gibt das RZ die Fehlermeldung auf die ungültige Auswertung 431 aus? Ist mir bis jetzt auch bei den anderen Mandanten aufgefallen. Unerheblich ist auch der Bearbeitungsmonat, soll heißen auch für die ersten Januar-Abrechnungen kommt der HInweis. Der Zeitraum spielt also keine Rolle.
Übrigens ... bei den stornierten Erstattungsanträgen AAG fehlt plötzlich der Haken im Storno-Feld!
Mfg
E.H.
Hallo Ennoh,
wir hatten geplant die Auswertung 431 zum 02.01.2022 im Rechenzentrum freizugeben. Leider hat die Freigabe gestern nicht funktioniert. Wir haben heute den Fehler bereinigt und werden voraussichtlich morgen vor dem ersten Lohnlauf die Auswertung freigeben.
Sie haben also alles richtig gemacht, der Fehler liegt hier auf unserer Seite. Ich bitte Sie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Trappe
Product Owner, Entwicklung RZ-Lohn