Guten Morgen und Frohes Neeues Jahr!
Heute morgen gab es beim Einschalten des Rechners neue Programme und jede Menge Browserfenster mit Programmneuerungen ploppten auf. Und schon gehen die ersten Unklarheiten los.
Pflichtbewusst wurde in der ersten Gehaltsabrechnung die Auswertung 431 Meldeverlauf eAU angelegt. Steht ja schließlich so im Hilfe-Dokument.
Bekomme nun aber in der Probeabrechnung einen Hinweis:
Folgende Auswertung ist nicht zulässig: Auswertungs-Nr. 431
Ja und nun?
Muss ich die Auswertung nun anlegen wie vorgeschrieben oder ist die nicht zulässig?
Gruß
E.H.
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