Liebe Kollegen,
ich hatte diesen Fall noch nicht - diesen Monat betrifft es aber gleich 3 Austritte. Alle sind über zwei Jahre in der EU Rente ohne Bezüge und Abrechnung. NUn treten sie diesen Monat mit der Abgeltung des Resturlaubes aus. NUn kann natürlich keine DEÜV Meldung Abmeldung SV Pflichtige Beschftung 34 erstellt werden, und auch nicht korrekt abgerechnet, da ide Bezüge ja eigentlich in das Jahr 2020 gehören. Aber wie kann ich mir helfen? Hatte das schon mal jemand? Hab die Abgeltung über die Stammlohnart 223 erfasst, aber es werden so keine Steuern gezogen, ist das korrekt?
Danke und Liebe Grüße, wir rechnen mit LODAS ab
Alle sind über zwei Jahre in der EU Rente ohne Bezüge und Abrechnung.
Ich verstehe dies nicht ganz. Was heißt ohne Abrechnung? Abmeldung erfolgte in 2020? Aber jetzt erst Urlaubsabgeltung?
Da keine Entgelt in 2023 ist es korrekt, dass keine Lohnsteuer herauskommt, da nur die Urlaubsabgeltung als Jahreswert vorhanden ist, was i. d. R. unter dem Grundfreibetrag liegt.
Ja Genau, ein ruhendes Arbeitsverhältnis im Prinzip was jetzt erst aufgehoben wurde da Rente unbefr.
Und nun werden die Jahre später eben die Urlaubstage abgegolten und ausgezahlt 😞
Hallo AnniT2020,
ich stehe vor demselben Problem; allerdings liegt bei meinem Fall der Beginn der EU-Rente bereits in 2015! Seit dieser Zeit erfolgten keinerlei Zahlungen ...
Nun endlich wurde die (zwischenzeitich mehrfach) befristete EU-Rente in eine zeitlich unbefristete EU-Rente umgewandelt; und der Mitarbeiter scheidet mit Urlaubsabgeltung aus.
Auch bei mir kommt die Fehlermeldung, dass eine 34er Meldung nicht erzeugt wird. Ich bin mir leider nur gar nicht im Klaren darüber, ob und welche Meldung (Meldegrund) überhaupt erzeugt werden muss bzw. musste und per wann ...
Solidarische Grüße 😉
...im Herzen vereint.
Ich weiß es leider auch nicht.
Wenn diese Sachverhalte dann einmal erledigt sind, werden wir schlauer sein - und eine entsprechende Dokumentation mit Beispielen verfassen.
Das Thema ist leider (für den einzelnen Anwender) sehr selten; kommt aber doch immer mal wieder vor. Deshalb sollten wir diesmal alles gut aufschreiben; und können dann in Zukunft immer darauf zurückgreifen bzw. hier oder an anderer Stelle anderen helfen.
"Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!" 🙂
Meiner Ansicht gehört die Urlaubsabgeltung, in den Monat, wo die Beschäftigung tatsächlich endet und dann ist eine Meldung 30 zum Ende der Beschäftigung zu melden.
Ein Beitragsgruppenwechsel auf 3101 wurde wahrscheinlich damals bereits gemeldet (mit Beginn EU-Rente) ?
Ansonsten Rücksprache mit der Krankenkasse 🙂
Ja der Wechsel erfolgte. Ich denke auch das der Beitrag in das Jahr gehört aber da komm ich nicht mehr ran. Wie löst man das denn?
Ich meinte mit Beginn der unbefristeten EU-Rente, weil dort das arbeitsrechtliche Beschäftigung endet.
Das müsste ja recht aktuell sein oder?
Dankw für deine Antwort, aber neien - die Fehlzeit *Eisntellung Krankengeldbezug wegen voller ERwerbsminderungsrente - lige tin 2019 und ei den anderen in 2020. ERst mit Endedatum da befristet, jetzt eben seit einer Weile unbefristet. Daher komm ich an die Jahre nicht mehr ran.Bleibt wohl nur es der SV Prüfung zu überlassen?
Guten Morgen,
wenn ein "falscher" Meldegrund vorliegt, verweisen die Krankenkassen (und SV-Prüfer der Deutschen Rentenversicherung) gerne auf SV-net. Damit können wir ja immer und alles melden ....
Ich vermeide SV-net bisher erfolgreich und teile den Krankenkassen, die andere Meldungen haben wollen, den Sachverhalt mit und die Unmöglichkeit, über mein (immerhin zertifiziertes!) Lohnabrechnungsprogramm eine andere Meldung erzeugen zu können. Dann können die Krankenkassen selbst die richtige Meldung erzeugen; das ist denen sehr wohl möglich; allerdings muss wohl der Sachbearbeiter eine Freigabe beim Vorgesetzten erbitten (weshalb die das nicht so gerne tun).
Viele Grüße und einen guten Start in diese Woche!
Danke. Was nicht alles geht - gucke an. Ich quäle mich immer mit SV Net.
Davon abgesehen ist der Meldegrund nicht falsch. Nur eben lange her. 😞
Liebe Grüße