Liebe Kollegen,
ich brauche Schwarmwissen. Wir rechnen mit LODAS ab, und haben nun zwei Kollegen Betriebswagen Hybrid. Im Betrieb haben wir einen Ladevorrichtung, sodas die pauschalen 15 Euro nicht reichen.
1 Kollege rechnet nach Nachweis Ladekosten ab, bekommt sie überweisen von der Fibu. Ich würde sie mit der 201 Festbezug St/SV-frei erstatten - als Vorschuss wieder abziehen. Soweit denke ich, dass es stimmt.
Nun bekommt Kollege 2 eine Wallbox gestellt. Über die Lohnart 841 bin ich auch soweit, dass pauschal 25% Lohnsteuer und SV frei. Aber ich habe einen Knoten im Kopf wo ich welche Summe ansetze? Anschaffungskosten + Installation der Wallbox bei Zuschlag? Oder was setze ich an?
Sorry...danke
...wobei mir als Zusatz noch einfällt, die Wallbox wird nicht übereignet, nur geliehen. Laut Aufzeichnungspflichten müssten diese Kosten dann nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden wenn ich das richtig lese?
Hallo,
aktuell kann eine Wallbox über LODAS nicht abgerechnet werden.
Bitte halten Sie Rücksprache, wie die Wallbox in der Abrechnung ausgewiesen werden soll.
Danke, mit wem halte ich denn da Rücksprache?
Den Auslagenersatz kann ich aber steuerfrei über die 201 erstatten?
LG
Hallo,
bezüglich der Abrechnung der Wallbox können Sie mit dem Finanzamt Rücksprache halten.
Der steuer- und SV-freie Auslagenersatz kann mit der Stammlohnart 201 Festbezug St/SV-frei abgerechnet werden.
Lieben Dank!
Und wenn ich richtig verstehe, dann ist die Höhe des Betrages egal monatlich, bspw. 150 Euro, für eine Steuerund SV Freiheit?
Bei der Wallbox versuche ich mich kundig zu machen.
DANKE
Hallo,
wie bereits von @Christopher_Fürther beschrieben, können Sie die Lohnart 201 Festbezug St/SV-frei verwenden.
Ob es in der Höhe des Wertes eine Begrenzung gibt, können wir rechtlich nicht beurteilen.