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Auslagenerstattung Hybrid Ladekosten und Wallbox

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letzte Antwort am 16.03.2023 15:41:48 von Julia_Nagengast
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AnniT2020
Einsteiger
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Liebe Kollegen,

 

ich brauche Schwarmwissen. Wir rechnen mit LODAS ab, und haben nun zwei Kollegen Betriebswagen Hybrid. Im Betrieb haben wir einen Ladevorrichtung, sodas die pauschalen 15 Euro nicht reichen.

 

1 Kollege rechnet nach Nachweis Ladekosten ab, bekommt sie überweisen von der Fibu. Ich würde sie mit der 201 Festbezug St/SV-frei erstatten -  als Vorschuss wieder abziehen.  Soweit denke ich, dass es stimmt.

 

Nun bekommt Kollege 2 eine Wallbox gestellt. Über die Lohnart 841 bin ich auch soweit, dass pauschal 25% Lohnsteuer und SV frei. Aber ich habe einen Knoten im Kopf wo ich welche Summe ansetze? Anschaffungskosten + Installation der Wallbox bei Zuschlag? Oder was setze ich an?

 

Sorry...danke

 

 

 

AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
979 Mal angesehen

...wobei mir als Zusatz noch einfällt, die Wallbox wird nicht übereignet, nur geliehen. Laut Aufzeichnungspflichten müssten diese Kosten dann nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden wenn ich das richtig lese?

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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944 Mal angesehen

Hallo,


aktuell kann eine Wallbox über LODAS nicht abgerechnet werden.


Bitte halten Sie Rücksprache, wie die Wallbox in der Abrechnung ausgewiesen werden soll. 

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
930 Mal angesehen

Danke, mit wem halte ich denn da Rücksprache?

 

Den Auslagenersatz kann ich aber steuerfrei über die 201 erstatten?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
895 Mal angesehen

Hallo,

 

bezüglich der Abrechnung der Wallbox können Sie mit dem Finanzamt Rücksprache halten.


Der steuer- und SV-freie Auslagenersatz kann mit der Stammlohnart 201 Festbezug St/SV-frei abgerechnet werden.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
890 Mal angesehen

Lieben Dank!

 

Und wenn ich richtig verstehe, dann ist die Höhe des Betrages egal monatlich, bspw. 150 Euro, für eine Steuerund SV Freiheit?

 

Bei der Wallbox versuche ich mich kundig zu machen.

 

DANKE

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
859 Mal angesehen

Hallo,


wie bereits von @Christopher_Fürther beschrieben, können Sie die Lohnart 201 Festbezug St/SV-frei verwenden.


Ob es in der Höhe des Wertes eine Begrenzung gibt, können wir rechtlich nicht beurteilen.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.03.2023 15:41:48 von Julia_Nagengast
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