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Auslagenersatz Hybridfahrzeug - Geldwerter Vorteil

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letzte Antwort am 18.07.2022 07:10:33 von Kristin_Frohmeyer
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linda13
Einsteiger
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Hallo,

leider verunsichert mich das Thema mit dem Auslagenersatz für die Stromkosten. Hier kann man pauschal bei einem Hybridfahrzeug mit Auflademöglichkeit im Geschäft 15 € steuer- und svfrei auszahlen.

 

Ich habe dies nun mit der Vorlage Lohnart 201 als eigene Lohnart angelegt.

 

Der Mitarbeiter meinte nun: Es ist doch keine Pauschale welche der AG bezahlt, es ist doch nur eine Reduzierung der Summe des Geldwerten Vorteils. 

Laut seiner Steuerberaterin muss dieser Betrag vom Geldwerten Vorteil nur abgezogen werden.

 

So wie ich dies gelesen habe ist diese Pauschale durch den AG aber auch gar nicht verpflichtend.

 

Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen ob ich hier falsch bin.

 

Liebe Grüße 

Linda Cavallini

 

 

renek
Fachmann
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Es ist eine Pauschale, keine Reduzierung der Pauschalversteuerung - welche ja wesentlich weniger Wert besitzt. Allerding ist diese dann ja nicht auf dem Lohn, sondern wird einfach gewährt, da diese gemessen werden müsste. Sie ist also nicht zu zahlen, sondern wird als echte Leistung gewährt. Der geldwerte Vorteil wird davon nicht berührt. Dazu müsste die Pauschale vom AN getragen werden.

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

 

Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. 

Beispiel: Sie müssten eine Ladesäule mit Messeinrichtung betreiben. Jetzt lädt der AN mit Firmenwagen dort auf. Es passiert im Lohn rein gar nichts! Das laden ist wie tanken und wird von der Pauschalversteuerung erfasst.

Tanken Sie ein privates E-Auto, dann darf der AN im Monat bis zu 30 Euro (Hybrid 15 Euro) tanken ohne dass dies Auswirkungen auf den Lohn hat. Denn dieser Betrag ist Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

 

Wird außerhalb getankt (frei Ladestation) sind im Auslagenersatz bis zu 70 Euro (E-Auto) und 35 Euro (Hybrid) möglich, ohne dass diese bei LSt/SV berücksichtigt werden müssen.

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CVolz
Fortgeschrittener
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Hallo renek,

 

ich stimme Ihren Zusammenfassungen grundsätzlich zu, außer:

 

Tanken Sie ein privates E-Auto, dann darf der AN im Monat bis zu 30 Euro (Hybrid 15 Euro) tanken ohne dass dies Auswirkungen auf den Lohn hat. Denn dieser Betrag ist Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

Woher nehmen Sie die Beträge? Das lese ich da nicht raus, eine Deckelung ist mir auch nicht bekannt (und wie will man das messen?). Beziehen sich sich auf die Aussage von Haufen hier: 

 

CVolz_0-1647343344957.png

 

Das ist doch m.E. so gemeint, dass der AG dem AN für z.B. ein Elektrofahrzeug bis 70 Euro im Monat für das Laden zuhause steuer- und sv-frei auszahlen kann, wobei sich das auf 30 Euro reduziert, wenn es eine Lademöglichkeit im Betrieb gibt.

 

 

renek
Fachmann
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Sie haben Recht! Ich korrigiere das oben, heut ist wieder so ein toller Tag (unser Himmel ist graurot...😲).

 

Danke für den Hinweis.

 

P.S.: Ich hatte es sogar erst richtig da stehen und hatte es dann korrigiert...

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renek
Fachmann
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Ich schrieb:

Beispiel: Sie müssten eine Ladesäule mit Messeinrichtung betreiben. Jetzt lädt der AN mit Firmenwagen dort auf. Es passiert im Lohn rein gar nichts! Das laden ist wie tanken und wird von der Pauschalversteuerung erfasst.

Tanken Sie ein privates E-Auto, dann darf der AN im Monat bis zu 30 Euro (Hybrid 15 Euro) tanken ohne dass dies Auswirkungen auf den Lohn hat. Denn dieser Betrag ist Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

 

Wird außerhalb getankt (frei Ladestation) sind im Auslagenersatz bis zu 70 Euro (E-Auto) und 35 Euro (Hybrid) möglich, ohne dass diese bei LSt/SV berücksichtigt werden müssen.


Ist natürlich falsch. Ich Depp 😄

 

Gibt es eine Ladestation beim AG, dann darf dem AN 30/15 Euro pauschal erstattet werden, hat er keine darf er sogar 70/35 Euro pauschal erstatten.

 

Wichtig ist eben nur die Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

 

Und vielleicht der Hinweis: Pauschalen heißen nicht, dass der AG daran gebunden ist. Es ist ihm freigestellt diese zu zahlen oder in der Höhe zu begrenzen.

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Kosta
Einsteiger
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Hallo. Darf ich da mal nachfragen, welche Stammlohnart hier für diesen Zuschuss verwendet werden sollte? Nach langer Suche, würde ich mich für die Stammlohnart 854 entscheiden:

Kosta_0-1657705001726.png

Die Stammlohnart 854 hat aber nun folgenden Eintrag, welcher mir jetzt ein wenig Sorge macht:

 

Kosta_1-1657705050301.png

Wird dass jetzt als Fahrtkostenzuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen? Das wäre dann ja falsch. Ich denke, dass ich die "0" hier die bessere Wahl wäre:

Kosta_2-1657705231328.png

 

Besten Dank für jegliches Feedback.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo, 


richtig, Beträge, die über die Stammlohnart 854 - Fahrgeld Steuer- und SV-frei abgerechnet werden, werden automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 17 (steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bescheinigt.


Für einen steuer- und sv-freien Bezug können Sie die Stammlohnart 201 - Festbezug, steuer- und sv-frei verwenden und die Bezeichnung anpassen. 

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.07.2022 07:10:33 von Kristin_Frohmeyer
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