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Ausfallschlüssel für Begleitperson Kind Krankenhaus

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letzte Antwort am 05.10.2022 10:42:33 von Roswitha1
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Roswitha1
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Hallo,

 

welche LA muss ich nehmen, wenn ich eine MA habe, die als Begleitperson ihr Kind ins Krankenhaus begleitet.

Es handelt sich nicht um einen Kinderkrankenschein und auch nicht um Quarantäne.

Lt. Krankenkasse zahlen sie den Nettoverdienstausfall an die MA. 

Es handelt sich um eine ergänzende / eigenständige Leistung.

 

LA? Ich gehe mal davon aus, dass ich dann nicht PK schlüsseln darf.

Wird eine Meldung automatisch an die Krankenkasse geschickt?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

julianeb
Einsteiger
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Hallo,

 

den Fall hatte ich auch gerade. In LODAS heißt der Fehlzeitengrund "vollst. Freistellung für Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger".

Eine Meldung geht nicht automatisch an die Krankenkasse, da diese Leistung wohl nicht von allen Krankenkassen übernommen wird. Ich musste ein entsprechendes Formular per Hand ausfüllen, welches der Mitarbeiter von der KK zugesandt bekommen hatte.

 

VG Juliane

 

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Roswitha1
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Vielen Dank. Dann ist der Ausfallschlüssel bei LuG  "PB" .

 

Ist es richtig, dass für diese Zeit eine kpl. Abmeldung und wieder eine Anmeldung erfolgt?

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@julianeb  schrieb:

"vollst. Freistellung für Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger".

 

 


Die Unterbrechung ist m.E. dafür gedacht, wenn eine Pflegesituation nach dem Pflegezeitgesetz vorliegt. Hierfür muss die Notwendigkeit von der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse bescheinigt werden.

 

Bei einem "normalen" Krankenhausaufenthalt, bei dem ein Elternteil als Begleitung dabei ist, rechnen wir dies als "Sonstige Fehlzeit" ab. Die Krankenkassen erstatten den Nettoausfall (m.E. müssen dies alle Kassen machen), es gibt hierfür aber kein einheitliches "Bescheinigungsverfahren". Teilweise reicht den Krankenkassen eine formlose Bestätigung per Telefax.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Roswitha1
Aufsteiger
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Danke Herr Lutz. 

 

Welchen Ausfallschlüssel nehme ich denn dann?

Ich kann nichts passendes finden.

 

LG

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julianeb
Einsteiger
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Im Dokument 9222265 sind alle Ausfallschlüssel aktuell aufgelistet. Für die Pflege von Angehörigen sind meines Erachtens die Schlüssel PU und PZ. Für die Begleitung des Kindes sehe ich nur den Schlüssel PB.

 

In meinem Info-Schreiben der Krankenkasse steht, dass auf diese Leistung kein Rechtsanspruch besteht und "es keine gesetzliche Grundlage für die Erstattung des Verdienstausfalls bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme einer Begleitperson" gibt.

 

VG Juliane

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Uwe_Lutz
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Hallo,

 

mit Ausfallschlüsseln in LuG kann ich leider nicht weiterhelfen, da wir LODAS einsetzen.

 

 

 


@julianeb  schrieb:

 

 

In meinem Info-Schreiben der Krankenkasse steht, dass auf diese Leistung kein Rechtsanspruch besteht und "es keine gesetzliche Grundlage für die Erstattung des Verdienstausfalls bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme einer Begleitperson" gibt.

 


 

Im gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherung vom 06./07.12.2017 (Lexinform-Dokument 0208719) schreiben die Sozialversicherungsträger hierzu (Abschnitt 3.6):

 

Bei einer aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme von Versicherten als Begleitperson während einer stationären (sowohl voll- als auch teilstationären) Behandlung ihres Kindes ist der Ausgleich des Verdienstausfalls allerdings aus § 11 Abs. 3 SGB V abzuleiten. Leistungspflichtig ist die Krankenkasse, die die Kosten der Hauptleistung "stationäre Behandlung" trägt.

 

Wobei ich jetzt nicht weiß, ob diese Leistung u.U. auf Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (wie beim Kinderkrankengeld) beschränkt ist (wobei § 11 Absatz 3 SGB V grundsätzlich nicht nur für Kinder gilt).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

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Roswitha1
Aufsteiger
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Vielen Dank.

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Roswitha1
Aufsteiger
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Also ich habe jetzt mit der Krankenkasse gesprochen.

 

Es ist eine  "unbezahlte Freistellung".! Die Krankenkasse zahlt den Nettoverdienstausfall an die MA

 

Die Schlüsselung Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger wäre auch richtig - aber eine Ab- u. Anmeldung ist nicht notwendig (bei dem Ausfallschlüssel "PB" wird aber sofort abgemeldet)

 

Könnte ein Datev-Mitarbeiter mir bitte den Ausfallschlüssel nennen, der hier genommen werden muss.

Vielen Dank.

julianeb
Einsteiger
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Hallo,

 

"unbezahlte Freistellung" ist Ausfallschlüssel "UF", der aber lt. DATEV Dokument 9222265 mit einer sofortigen Abmeldung einhergeht, was lt. KK jedoch nicht notwendig sein soll. Das würde nicht zusammen passen.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


als DATEV können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft hierüber geben, welchen Ausfallschlüssel Sie buchen sollen.


Vorschlagen können wir Ihnen folgende Ausfallschlüssel, mit denen keine sofortige Abmeldung erzeugt wird:


AF – arbeitsfrei ohne Lohnanspruch
UU – unbezahlter Urlaub


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Roswitha1
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Danke sehr

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Roswitha1
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danke sehr

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Stehimwald
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Mit dem Ausfallschlüssel "PB" habe ich Ärger: Da wird sofort eine Abmeldung und spätere Wiederanmeldung erzeugt - die Mutti steht also in diesen Tagen ohne KV-Schutz da!! Darum schimpft nun ihre Krankenkasse. Die Krk des Kindes übernimmt ja nur den Lohnausfall.

Hat vielleicht schon jemand "PO" probiert?
(Es erzeugt eine Unterbrechung ((reduziert bspw. das Gehalt)), macht aber erst nach einem Monat eine totale Abmeldung.)

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

der Ausfallschlüssel "PB" ist auch nicht für Mütter, die ihre Kinder betreuen, gedacht, sondern für die Betreuung von Pflegebedürftigen.

 

Handelt es sich bei Ihnen um die "normale" Betreuung eines kranken Kindes? Dann wären die Ausfallschlüssel PK (Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) bzw. PO (keine Entgeltfortzahlung und kein Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) richtig. 

 

Prüfen Sie, ob tatsächlich schon PO in Frage kommt, da Eltern 30 Tage pro Elternteil / Alleinerziehende 60 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Stehimwald  schrieb:

 Die Krk des Kindes übernimmt ja nur den Lohnausfall.

 


Das heißt, das Kind ist im KKH und die Mutter wird als Begleitperson mit aufgenommen?

 

Ohne mich jetzt in die Ausfallschlüssel von L+G einzuarbeiten, aber was spricht gegen den von Frau Preuß genannten Schlüssel "AF – arbeitsfrei ohne Lohnanspruch"?

 

PK (Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) passt hier m.E. nicht, da bei Mit-Aufnahme ins KKH kein Kinderkrankengeld gezahlt wird, sondern der Lohnausfall ausgeglichen wird.

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t_r_
Allwissender
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@Uwe_Lutz  schrieb:

@Stehimwald  schrieb:

 Die Krk des Kindes übernimmt ja nur den Lohnausfall.

 


Das heißt, das Kind ist im KKH und die Mutter wird als Begleitperson mit aufgenommen?

 

Ohne mich jetzt in die Ausfallschlüssel von L+G einzuarbeiten, aber was spricht gegen den von Frau Preuß genannten Schlüssel "AF – arbeitsfrei ohne Lohnanspruch"?

 

PK (Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) passt hier m.E. nicht, da bei Mit-Aufnahme ins KKH kein Kinderkrankengeld gezahlt wird, sondern der Lohnausfall ausgeglichen wird.




AF wäre für die Begleitung eines Kinds ins Krankenhaus auch für mich erste Wahl.

Roswitha1
Aufsteiger
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Hallo,

wir haben bei einem gleichen Fall mit AF geschlüsselt.

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letzte Antwort am 05.10.2022 10:42:33 von Roswitha1
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