Liebe Community,
ein Mandant hat einem Mitarbeiter ein Präsent > 60,00 brutto zukommen lassen.
Da der Arbeitgeber unter keinen Umständen möchte, dass die Abwicklung der Sozialversicherung etc. über die Lohnabrechnung des Begünstigten abgewickelt wird, sehen wir uns gezwungen eine fiktive Personalnummer anzulegen.
Zudem gleich noch die Anfrage wie diese zu verbuchen ist und ob sie vorsteuerabzugsberechtigt ist. . .
Hat jmd. damit bereits Erfahrungswerte?
Vorab vielen Dank für jegliche Ideen und Vorschläge 😉
@SJ_2020 schrieb:Da der Arbeitgeber unter keinen Umständen möchte, dass die Abwicklung der Sozialversicherung etc. über die Lohnabrechnung des Begünstigten abgewickelt wird, sehen wir uns gezwungen eine fiktive Personalnummer anzulegen.
Dann fehlt aber die DEÜV-Meldung und damit die Meldung auf dem Rentenkonto des Mitarbeiters.
Das würden/müssten wir manuell über SV Net berichtigen 😔
Vielleicht können Sie es ja einfach über den Inflationsausgleich abrechnen??
Der gilt ja auch für Sachbezüge.
Das ist m.E. nach wegen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer nicht zu empfehlen. Dann müssten ja alle Arbeitnehmer ein Geschenk bekommen.
Viele Grüße
Sailor
Nein, diese Variante kommt nicht in Betracht.
Gibt es evtl. Ratschläge bzgl. Anlage fiktiver Personalnummer. Wenn ich aus der Doku richtig recherchiert hab, entsteht bei Übernahme der SV durch den AG auch ein geldwerter Vorteil. D.h. es muss die Lohnart 843 verwendet werden?
Vorab vielen Dank für Ideen und Vorschläge.
Viele Grüße
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Aufmerksamkeiten abrechnen - Beispiele für LODAS erfahren Sie, wie man Aufmerksamkeiten in LODAS abrechnen kann.
Wie pauschal versteuerte Sachzuwendungen abgerechnet werden, wird im Dokument: Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) in LODAS erfassen erläutert.
Rechtlich können wir Sie nicht beraten, wie der Sachverhalt abzurechnen ist.