Guten Morgen zusammen,
der Arbeitnehmer eines Mandant hatte einen selbstverschuldeten Arbeitsunfall. Die Frage nun, wie erfasse ich das korrekt.
Der Arbeitnehmer hat folgenden Zeitraum per AU eingereicht: 27.09. - 04.10.21 und 07.10. bis 17.10.21
Ich hätte jetzt erfasst:
27.09. - 04.10. KB
07.10. - 17.10. KB
Am 05.+06.10. war sie arbeiten.
Ist das soweit korrekt?
Und was passiert nun, wenn sie über die 6 Wochen ausfällt. Den Zeitraum vom 27.09. zähle ich doch mit dem Zeitraum vom 07.10. zusammen oder? Und welche Lohnart erfasse ich dann??
Ich danke schon mal im Voraus für die Hilfe.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag mrl_br,
ja, die Erfassung schaut gut aus; ebenfalls sind die beiden Zeiträume (bei identischer "Ursache") zusammenzurechnen.
Verletztengeld würde ich mit dem Ausfallschlüssel VL erfassen.
Beste Grüße und ein sonniges Wochenende!
Handelt es sich am 27.09.21 nicht um einen sogenannten Bruchtag?
Hallo TN,
was ist ein Bruchtag?
Beste Grüße!
Ein Bruchtag ist, wenn ich es richtig weiß, ein Tag wo bereits eine Krankmeldung vorliegt, der Mitarbeiter aber noch teilweise gearbeitet hat.
Dieser Tag wird bei AAG-Anträgen nicht erstattet und zählt auch nicht zur 6-Wochen-Frist.
VG
Hallo ChrisW,
vielen Dank, wieder dazugelernt. Ich stimme Ihnen/dir zu. Bei einer noch untertägig erbrachten Arbeitsleistung entsteht der Vergütungsanspruch aus § 616 BGB, die Entgeltfortzahlung gemäß EFZG startet am Folgetag.
Ob dies hier der Fall ist, kann nur mrl_br beantworten.
Beste Grüße!
Feststellungsdatum der AU ist der 28., Arbeitsunfähig seit 27.
Könnte jetzt natürlich sein, dass der AN am 27. noch gearbeitet hat. Erfasse ich den Unfalltag denn separat?
Ich habe zuvor mit einem anderen System (jedoch nicht als Entgeltabrechner) gearbeitet. Hier war es so, dass der Unfalltag separat erfasst wurde und dann die eigentliche Krankmeldung folgte.
Wie ist das bei DATEV?
Hallo mrl_br,
sofern der Mitarbeitende am 27. noch geschafft hat, würde ich für diesen Tag den Ausfallschlüssel KB untertägig (separat) erfassen.
Beste Grüße!
Hallo,
also ich erfasse die Arbeitsunfälle wie folgt:
Im Kalender den Zeitraum mit Ausfallschlüssel KB (Krankheit Betriebsunfall) füllen und zwar so wie es auf dem AU-Schein steht. Als letzten Arbeitstag gebe ich aber den ersten AU-Tag ein. Man findet die Angabe unter dem Menüpunkt Krankheitszeiten.
Die LFZ-Frist (42 Tage) wird dann erst ab dem 2. der AU gezählt.
Die Zeit nach den 42 Tagen wird dann als VL (Verletztengeld) geschlüsselt.
Und hier gibt es dann unter Krankheitszeiten auch eine Frage ob am ersten Tag noch gearbeitet wurde.
Dann noch ein paar Angaben zur Unfallversicherung und der EEL-Meldung sollte nichts mehr im Wege stehen.
VG
Danke für eure schnelle Rückmeldung
Ich muss jetzt nochmal blöd fragen.... Und den 05. und 06.10. (hier hat der AN ja gearbeitet) lasse ich aber ganz normal frei, richtig?
🙈Ich frage mich wie man sich das alles merkt 😂 ich bin jetzt ein halbes Jahr in der Entgeltabrechnung und es vergeht kein Tag, an dem mal nichts neues dazu kommt 🤔
Ja die beiden Tagen bleiben ohne Ausfallschlüssel.
Wenn man zum Schluss 100% sicher gehen will, dass die beiden Krankheitszeiträume auch wirklich beim SV-Träger als eine einheitliche Krankheit geschlüsselt wurden, dann eine Anforderung der Vorerkrankungszeiten machen.
Hallo ChrisW,
ein interessanter Ansatz.
Dem DATEV Hilfe-Center entnehme ich, dass im Feld "Am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wurde noch gearbeitet" in der Regel keine Eingabe erforderlich ist, "da das Programm automatisch ermittelt, ob an diesem Tag noch gearbeitet wurde. Eine Eingabe ist jedoch notwendig, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag noch gearbeitet hat, im Kalender für diesen Tag bzw. diese Stunden aber keine Zeiterfassung erfolgt ist."
Sind also beide Wege möglich - untertägige Erfassung des Ausfallschlüssels KB - oder wie von ChrisW beschrieben, über den Eintrag des ersten Tages der Arbeitsunfähigkeit als letzten Arbeitstag vor Beginn der Krankheit und manueller Beantwortung der Frage nach der Arbeit am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit?
Beste Grüße!
Hallo mrl_br,
ja, diese beiden Tage bleiben außer Acht.
Beste Grüße!
Hallo Payroll,
da wir aber die gearbeiteten Stunden nicht pro Kalendertag erfassen im Kalender, sondern als Summe unter der Monatserfassung, müssen wir hier die Eingabe manuell schlüsseln.
Ich geben Ihnen aber recht, sollte an diesem Tag auch noch eine Zeitlohnbuchung im Kalender stattgefunden haben, so sollte es das Programm automatisch ermitteln können.
VG
Hallo ChrisW,
bei einer monatlichen Erfassung der geleisteten Stunden verstehe ich das Problem.
Mich würde interessieren, ob beide Lösungswege ein identisches (richtiges) Ergebnis liefern.
Beste Grüße!
@mrl_br "Ich frage mich wie man sich das alles merkt
ich bin jetzt ein halbes Jahr in der Entgeltabrechnung und es vergeht kein Tag, an dem mal nichts neues dazu kommt"
Da werden Sie wohl noch ein paar Jährchen Geduld mit sich haben müssen 🙂
@LuGFan schrieb:
Da werden Sie wohl noch ein paar Jährchen Geduld mit sich haben müssen 🙂
Auch bei ein paar Jährchen wird es eng...
... da hat der Gesetzgeber was gegen. 😁😁
@mrl_br "Ich frage mich wie man sich das alles merkt
ich bin jetzt ein halbes Jahr in der Entgeltabrechnung und es vergeht kein Tag, an dem mal nichts neues dazu kommt"
Dann wird es auch nie langweilig. 😁 Spätestens alles halbe Jahr ändert sich was. 😁
Es ergibt sich für mich nochmal eine Frage bezüglich eines Arbeitsunfalls:
Wie sieht das denn bei Minijobbern aus?? Der Minijobber hatte einen Arbeitsunfall. Feste Tage an denen er arbeitet haben wir nicht vorliegen.
Erfasse ich trotzdem die volle Krankmeldungsdauer mit KB, aber ohne LA 1000 oder 2201 weil der Arbeitnehmer immer ein "Festgehalt" über 450 € bekommt...?!
Bekommt der Arbeitgeber hier grundsätzlich eine Erstattung von der BG, was passiert dann nach den 6 Wochen? Trage ich auch hier K6 ein?
🤔Fragen über Fragen...
Guten Morgen,
was soll die Unfallversicherung erstatten?
Beste Grüße!