Guten Tag,
immer wieder kommt die selbe Frage auf:
Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall am 15.02.2024 nach Arbeitsbeginn. Der AG zahlt den 15.02.2024 als normalen Arbeitstag weiter fort.
Ich den Fehlzeiten des Arbeitnehmers trage ich jetzt als Beginn den 16.02.2024 ein? Wenn er länger als 6 Wochen krank ist, dann zahlt ab dem 43. Tag die Krankenkasse, also zähle ich den 15.02.2024 nicht mit?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Hallo,
richtig; so zumindest rechne ich auch:
Die Entgeltfortzahlung durch den AG endet am 28.03.2024, so dass ab 29.03.2024 die Krankenkasse Verletztengeld zahlt. Somit zahlt der AG insgesamt 43 Tage.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Der Unfalltag wird grundsätzlich von BG's nicht als AU-Tag gewertet, da der AN an diesem Tag noch "gearbeitet" hat.
Richtigerweise muss der 2. Tag der AU als Beginndatum erfasst werden.
Ich kreuze zusätzlich bei der Fehlzeit an:
am 1. Tag wurde noch gearbeitet.
Arbeitsunfall bei einem Stundenlohnempfänger in Lodas erfassen
....nun hänge ich auch einmal in dieser "Fehlzeit fest"...
Laut Datev-Dok. 1003716 Ziffer 2.8 wird bei einem Arbeitsunfall doch der Tag des Arbeitsunfalls als Beginn der Fehlzeit erfasst und bei "letzter Arbeitstag" muss das entsprechende Datum erfasst werden. Bis lang hieß es doch immer, dass der erste AU-Tag bei einem Arbeitsunfall nicht in den Fehlzeiten erfasst wird.
Ich habe einmal beide Varianten über die Probeabrechnung gemacht. Ich erhalte keine Hinweise/Fehlermeldungen. Wie lautet nun wirklich die korrekte Erfassung des Beginns der Fehlzeit -Arbeitsunfall-???
Im Hilfe-Dokument steht nicht, dass der Unfall am 13. war, nur dass der MA vom 13. bis 22. arbeitsunfähig war.
Besser wäre wahrscheinlich, wenn dort stehe würde, dass der MA am 12. einen Arbeitsunfall hatte und ab dem 13. arbeitsunfähig ist.
@pogo schrieb:Im Hilfe-Dokument steht nicht, dass der Unfall am 13. war, nur dass der MA vom 13. bis 22. arbeitsunfähig war.
Besser wäre wahrscheinlich, wenn dort stehe würde, dass der MA am 12. einen Arbeitsunfall hatte und ab dem 13. arbeitsunfähig ist.
Danke schön für den Hinweis👍. Da merkt man (=ich) mal wieder, wie schnell man das liest, was man lesen möchte und nicht das was tatsächlich geschrieben ist🙄.