Guten Tag,
immer wieder kommt die selbe Frage auf:
Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall am 15.02.2024 nach Arbeitsbeginn. Der AG zahlt den 15.02.2024 als normalen Arbeitstag weiter fort.
Ich den Fehlzeiten des Arbeitnehmers trage ich jetzt als Beginn den 16.02.2024 ein? Wenn er länger als 6 Wochen krank ist, dann zahlt ab dem 43. Tag die Krankenkasse, also zähle ich den 15.02.2024 nicht mit?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Hallo,
richtig; so zumindest rechne ich auch:
Die Entgeltfortzahlung durch den AG endet am 28.03.2024, so dass ab 29.03.2024 die Krankenkasse Verletztengeld zahlt. Somit zahlt der AG insgesamt 43 Tage.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Der Unfalltag wird grundsätzlich von BG's nicht als AU-Tag gewertet, da der AN an diesem Tag noch "gearbeitet" hat.
Richtigerweise muss der 2. Tag der AU als Beginndatum erfasst werden.
Ich kreuze zusätzlich bei der Fehlzeit an:
am 1. Tag wurde noch gearbeitet.