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Arbeitsunfall, Datum Beginn der Fehlzeit?

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letzte Antwort am 20.02.2024 21:36:29 von greese
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griller
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Tag,

 

immer wieder kommt die selbe Frage auf:

 

Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall am 15.02.2024 nach Arbeitsbeginn. Der AG zahlt den 15.02.2024 als normalen Arbeitstag weiter fort.

Ich den Fehlzeiten des Arbeitnehmers trage ich jetzt als Beginn den 16.02.2024 ein? Wenn er länger als 6 Wochen krank ist, dann zahlt ab dem 43. Tag die Krankenkasse, also zähle ich den 15.02.2024 nicht mit?

 

 

 

Danke

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schmidt

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
159 Mal angesehen

Hallo,

 

richtig; so zumindest rechne ich auch:

 

Die Entgeltfortzahlung durch den AG endet am 28.03.2024, so dass ab 29.03.2024 die Krankenkasse Verletztengeld zahlt. Somit zahlt der AG insgesamt 43 Tage.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

paula71
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
105 Mal angesehen

Der Unfalltag wird grundsätzlich von BG's nicht als AU-Tag gewertet, da der AN an diesem Tag noch "gearbeitet" hat.

Viele Grüße M. Rembrink
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
89 Mal angesehen

Richtigerweise muss der 2. Tag der AU als Beginndatum erfasst werden.

 

Ich kreuze zusätzlich bei der Fehlzeit an:

am 1. Tag wurde noch gearbeitet.

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letzte Antwort am 20.02.2024 21:36:29 von greese
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