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Arbeitsplatzbrille

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letzte Antwort am 30.10.2024 13:45:54 von anjuwan
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Doris2
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Liebe Community,

 

unser Arbeitgeber genehmigt einen pauschalen Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille. Dieser soll über den Lohn ausgezahlt werden. Meine bisherige Recherche ergibt:

1. Es handelt sich um eine Arbeitsschutzmaßnahme und nicht um Gesundheitsvorsorge.

2. Der Betrag ist steuer-und SV-frei zu zahlen.

Meine Frage ist:

Kann ich den Zuschuß nur über den Nettobezug in LODAS laufen lassen?

Oder muss ich hierfür eine eigene Lohnart unter Festbezüge anlegen?

Und was für einen Unterschied macht es wenn ich den Zuschuss so oder so anlege, wenn er doch steuer-und sv-frei ist?

 

Kann mir da jemand weiterhelfen. Ich habe in den Beiträgen hierzu explizit nichts gefunden.

 

Vielen Dank.

 

Doris

 

cro
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Doris2
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Ich finde nicht.

Erstens wird hier zunächst von Gesundheitsvorsorge gesprochen, was es seit 2019 nicht mehr ist.

Dann kommt der Begriff Arbeitsschutz ins Spiel. Was meiner Meinung nach korrekt ist.

Und dann wird von Ulis die Frage gestellt:

Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung laufen. Lege ich hierfür eine Lohnart an oder gebe ich den Betrag als Nettobezug dazu?

Die Frage wird meiner Meinung nach nicht beantwortet. 

Oder überlese ich da was?

LG Doris

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cro
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@Doris2  schrieb:

Liebe Community,

 

............................. Meine bisherige Recherche ergibt:

1. Es handelt sich um eine Arbeitsschutzmaßnahme und nicht um Gesundheitsvorsorge.

2. Der Betrag ist steuer-und SV-frei zu zahlen. ....................

Solche Aufwendungen wären, aus meiner Sicht, Betriebsausgaben (z.B. Schutz vor gefährlichen Arbeitswerkzeugen),  die nicht über den Lohn laufen müssten.

 

-------------------------

Sorry, wenn der andere Hinweis nicht geholfen hat.

Doris2
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Das sehe ich auch so.

 

Mein Arbeitgeber will das aber über den Lohn laufen lassen.

 

Darum mein Dilemma und die Frage.

 

 

 

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cro
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Schade, dass Sie nicht "erhört" werden.

 

Ich würde dann eine Netto-LA individuell als -Erstattung Betriebsmittel- oder so ähnlich vorschlagen. Der Beleg sollte dann allerdings bei der nächsten DRV-Prüfung auffindbar sein.

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Doris2
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Danke für die Unterstützung.

 

Ja, manchmal muss man es eben nehmen wie es ist.

 

Ich habe es genau so gemacht.

 

Reiner Nettobezug und Vorgang mit Prüfung und Rechnung der Brille in den Personalordner abgelegt.

 

LG Doris

rschoepe
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@Doris2  schrieb:

Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung laufen. Lege ich hierfür eine Lohnart an oder gebe ich den Betrag als Nettobezug dazu?

Die Frage wird meiner Meinung nach nicht beantwortet. 

Ich finde schon, dass ich sie beantwortet habe …

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Doris2
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Das heißt ja dann doch eine Lohnart anlegen und somit läuft die Arbeitsplatzbrille unter Festbezug und nicht unter Nettobezug.

Ich wüßte halt nur gerne, warum.

Es macht doch keinen Unterschied, da es ja steuer und sv-frei ist, oder nicht und eigentlich gar nicht über den Lohn abgebildet werden muss.

Darum hatte ich mir die für mich zunächst einfachere Lösung mit dem Nettobezug überlegt.

Lieg ich da gedanklich so falsch?

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anjuwan
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Eine Lohnart muss nicht immer Festbezug sein.

 

Man kann doch eine Lohnart Kopie von Nettobezug "Zuschuss Brille" o.ä. anlegen, die nur über die Bewegungsdaten gefüttert wird. So machen wir es jedenfalls.

Cheers
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letzte Antwort am 30.10.2024 13:45:54 von anjuwan
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