Hallo community,
Wann genau ist es erlaubt, den AF-Ausfallschlüssel (arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) zu nutzen/anzuwenden?
Unbezahlter Urlaub kann in folgenden Situationen genutzt werden:
- Freistellung zur Weiterbildung,
- Freistellung zur Pflege von Angehörigen,
- Freistellung zur Kinderbetreuung.
Gilt dies auch für AF oder gibt es bestimmte Regeln für die Verwendung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mfg,
Milla
WOW! Drei Sachverhalte mit bald unendlichen Möglichkeiten. Und gesetzliche Regelungen nicht vergessen.
1. Fortbildung: Steht dazu etwas im Arbeitsvertrag, gibt es einheitliche oder individuelle Regelungen im Betrieb?
2. Kind krank: Es gibt folgende Ausfallschlüssel: PE, PK, PO und PS. Dazu Arbeitsvertrag, betriebliche Übung?
3. Pflege: Es gibt folgende AS: PU, PZ und KP. Wie vor.
Sie müssen also Grundsätzliches und Individuelles jeweils einzeln betrachten. Viel Erfolg.
Hallo Croa,
danke für Feedback 🙂
zu den drei oben genannten Punkten steht nichts im Arbeitsvertrag, es gibt keine standardisierten oder individuellen Regelungen im Unternehmen auch.
Ich möchte nur wissen, ob UU (Unbezahlter Urlaub) und AF (Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) als gleichwertig zu behandel sind?
Ist irgendwo etwas über AF definiert, wie es für UU der Fall ist?
@Milla1 schrieb:...................Ich möchte nur wissen, ob UU (Unbezahlter Urlaub) und AF (Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) als gleichwertig zu behandel sind?
Ist irgendwo etwas über AF definiert, wie es für UU der Fall ist?
UU erstellt EEG-Bescheinigungen für die GKV. AF (evtl. keine Meldungen) habe ich noch nicht verwendet, aber bei einer Probeabrechnung sollte der Unterschied erkennbar sein.
Ist irgendwo etwas über AF definiert, wie es für UU der Fall ist?
Zumindest nach der Tabelle der Ausfallschlüssel Dok.-Nr.: 9222265 ist der Unterschied nicht soo groß. Beides der gleiche Unterbrechungstatbestand. Beide werden wie unbezahlter Urlaub behandelt.
Guten Morgen!
Ich rechne mit LODAS ab. Aber ich denke, die Ausfallschlüssel werden wohl identisch sein.
Ich kenne den Ausfallschlüssel AF (Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch) nur im Rahmen der Baulohnabrechnung.
Im Bauhauptgewerbe wird er für den 24.12. und 31.12. bei den gewerblichen Arbeitnehmern genutzt.
Tarifliche Regelung gem. § 3 Nr 1.7 BRTV.
Viele Grüße
@P_Sp vielen Dank 🙂