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Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 08.09.2022 15:00:42 von Uwe_Lutz
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mh34
Beginner
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Hallo,

ich möchte eine Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Arbeitsagentur übermitteln. 

Ist eigentlich kein Problem, habe alle Daten eingegeben. 

Kann ich mir die Bescheinigung vor der Übermittlung ansehen ? 

 

VG 

 

greese
Erfahrener
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Hallo,

 

das geht nur mit einer Probeabrechnung (sofern vorhanden) oder aber über das Modul "Bescheinigungen".

 

Viele Grüße

Greese

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Kosta
Einsteiger
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Die Arbeitsbescheinigung habe ich übermittelt. Ich hatte gehofft, dass ihr vor der Übermittlung noch die Möglichkeit gehabt hätte, dass Formular zu überprüfen zu ändern / zu ergänzen. Aber ich habe leider nicht gemerkt, wo man die Änderungen eventuell vor der Übermittlung hätte eintragen können. 

 

 

Kosta_0-1662629944726.png

 

Wie kann ich mir die gesendete Arbeitsbescheinigung nun in LODAS ansehen/ausdrucken? Wenn ich noch Korrekturen hätte, kann ich die Übermittlung dann nochmals anstoßen?  

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pogo
Experte
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Auswertung 442 ist das Protokoll der übermittelten Daten.

 

Wenn Änderungen erforderlich sind, kannst du die machen und die Bescheinigung neu übermitteln.

 

Ohne Änderungen ist eine erneute Übermittlung wohl nicht möglich. War vor ein paar Tagen mal Thema.

Kosta
Einsteiger
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Wie erhalte ich denn die Auswertung 442 ? Was muss ich dafür tun? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Kosta  schrieb:

Wie erhalte ich denn die Auswertung 442 ? Was muss ich dafür tun? 


Prüfen, ob die Auswertung in der Auswertungssteuerung angelegt ist und dann die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum abwarten.

 

Da Sie die Daten um 11.25 Uhr gesendet haben, werden diese ab 11.30 Uhr verarbeitet und sind ca. zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr fertig.

 

Und sobald die Verarbeitung durch ist, erhalten Sie die Auswertung entsprechend der Schlüsselung in der Auswertungssteuerung.

 

 

 

Und Sie hätten die Auswertung vorab im Rahmen eine Probeabrechnung einsehen können. Hierfür hätten Sie eine "fiktive" Wiederabrechnung des letzten Monats für diesen AN für die Probeabrechnung senden können (ohne, dass dies hinterher tatsächlich abgerechnet wird).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

pogo
Experte
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Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA)

 

Die sollte da sein, wenn die Auswertungen, wie in Punkt 3 beschrieben, angelegt worden sind.

 

Ansonsten kannst du versuchen, sie über den Auswertungsabruf anzufordern.

Auswertungen per Auswertungsabruf Mitarbeiter anfordern

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Kosta
Einsteiger
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@Uwe_Lutz eine "fiktive" Wiederabrechnung des letzten Monats für diesen AN ? => Wie funktioniert diese "fiktive Wiederabrechnung" ?

Mach ich für der AN einfach eine neue Probeabrechnung? Dann müsste ich ja die eingetragenen Fehlzeiten rausnehmen, ansonsten erhalte ich bei der Probeabrechnung nun den Hinweis:

 

"Für folgende Arbeitnehmer konnte aus sonstigen Gründen keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellt werden". 

 

Kosta_0-1662639805785.png

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Kosta  schrieb:

@Uwe_Lutz eine "fiktive" Wiederabrechnung des letzten Monats für diesen AN ? => Wie funktioniert diese "fiktive Wiederabrechnung" ?

Mach ich für der AN einfach eine neue Probeabrechnung? Dann müsste ich ja die eingetragenen Fehlzeiten rausnehmen, ansonsten erhalte ich bei der Probeabrechnung nun den Hinweis:

 

"Für folgende Arbeitnehmer konnte aus sonstigen Gründen keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellt werden". 

 

Kosta_0-1662639805785.png

 


Eigentlich sollte bei einer Probeabrechnung für 08/2022 zwar keine Gehaltsabrechnung erstellt werden, aber die Arbeitsbescheinigung in dem Zusammenhang ausgegeben werden. Wenn Sie die Fehlzeiten löschen würden, würde keine EEL mehr erstellt, sondern das Gehalt nachberechnet.

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Nachberechnung ggf. mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 anstoßen müssen/können.

 

Bei "echten" Austritten funktioniert dies auf jeden Fall. Für die Fälle Aussteuerung kann ich dies aktuell gar nicht so genau sagen. Gibt es denn Hinweise im Fehlerprotokoll hierzu (außer, dass keine Abrechnung erstellt werden kann)?

 

Und ja - es ist einfach eine Probeabrechnung gemeint. Und "fiktiv" insoweit, dass (wenn dies im Rahmen einer Wiederabrechnung erfolgt) dies nicht als solche Abrechnung gesendet wird, wenn die Daten der Abrechnung schon vorab korrekt waren und somit eine Korrektur der eigentlichen Abrechnung nicht notwendig ist.

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letzte Antwort am 08.09.2022 15:00:42 von Uwe_Lutz
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