Guten Tag,
gibt es eine Möglichkeit, eine Arbeitsbescheinigung zu stornieren, zurückzurufen o.ä., wenn sie bereits an das Rechenzentrum übersendet ist?
Vielen Dank 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Arbeitsbescheinigung die bereits an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt wurde, kann nicht zurückgerufen werden.
Das Verfahren sieht keine Möglichkeit vor, eine abgegebene Meldung zu stornieren. Änderungen sind nur mit einer Korrekturmeldung möglich.
Wie Sie eine Korrektur der Bescheinigung in Lohn und Gehalt erstellen, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1070717 - Lohn und Gehalt Arbeitsbescheinigung / Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA) im Kapitel 2.11.
Wie LÖSCHE ich eine Bescheinigung, die noch nicht gesendet wurde?
Um sie zu erstellen, musste ich eine September-Lohnabrechnung machen. Es wären irgendwelche Daten drin, die noch nicht verarbeitet wurden. Ich wollte ja nur schnell vorab die Daten bis einschließlich August an die AgfA schicken.
Leider ließ sich der Zeitraum für die B. nicht ändern. Nun stehen auch die September-Entgelte mit drauf, doch ich weiß genau, dass die falsch=noch nicht vollständig sind.
Im Mandant, wo die Bescheinigungen zum Senden bereitstehen, kann man leider nichts auswählen und löschen; auch nicht, wenn man die Haken bei allen anderen B. entfernt.
Verschwindet diese B., wenn ich die voreilige September-Lohnabrechnung des MA lösche?
Hallo,
durch das Löschen der für 09/2023 durchgeführten Lohnabrechnung wird auch die mit der Lohnabrechnung erstellte Arbeitsbescheinigung gelöscht und steht nicht länger unter Mandant | Daten senden zum Senden bereit.