Hallo,
ich habe im Dezember die Arbeitsbescheinigungen für die Mitarbeiter welche im Dezember austreten über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" vorab erstellt (Beschäftigungsende war eingegeben). Anfang Januar kamen von den Mitarbeitern die ersten Anrufe, das beim Arbeitsamt noch keine Arbeitsbescheinigung eingegangen ist. Ich hab es dann nochmal mit der Dezember Lohnabrechnung gemacht und bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen" einen Haken gesetzt. Beim Protokoll das mit der Lohnauswertung erstellt wurde war auch tatsächlich nur das Datum an dem die Abrechnung übermittelt wurde angegeben. Weiß jemand was hier schief gelaufen ist?
Ich muss jetzt wieder eine Arbeitsbescheinigung erstellen, für diesen Mitarbeiter endet das Krankengeld und beginnt das Arbeitslosengeld. Ich habe jetzt alles eingeben und wieder über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" erstellt. Kann ich jetzt irgendwie prüfen ob es dieses mal übermittelt wurde?
Hallo,
@Chrissi2 schrieb:Hallo,
ich habe im Dezember die Arbeitsbescheinigungen für die Mitarbeiter welche im Dezember austreten über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" vorab erstellt (Beschäftigungsende war eingegeben). Anfang Januar kamen von den Mitarbeitern die ersten Anrufe, das beim Arbeitsamt noch keine Arbeitsbescheinigung eingegangen ist. Ich hab es dann nochmal mit der Dezember Lohnabrechnung gemacht und bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen" einen Haken gesetzt. Beim Protokoll das mit der Lohnauswertung erstellt wurde war auch tatsächlich nur das Datum an dem die Abrechnung übermittelt wurde angegeben. Weiß jemand was hier schief gelaufen ist?
Ich muss jetzt wieder eine Arbeitsbescheinigung erstellen, für diesen Mitarbeiter endet das Krankengeld und beginnt das Arbeitslosengeld. Ich habe jetzt alles eingeben und wieder über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" erstellt. Kann ich jetzt irgendwie prüfen ob es dieses mal übermittelt wurde?
War denn der Dezember schon abgerechnet, als die Übermittlung per DÜ-Mitarbeiterbescheinigung angestoßen wurde? Neue Leitlinien der BA sagen, dass der letzte Monat der Beschäftigung (vollständig) abgerechnet sein muss und dann erst die § 312 Bescheinigung erstellt werden darf. Datev hat in den Lohnprogrammen die entsprechenden Änderungen bereits Ende 2024 vorgenommen, so dass die Vorabübersendung über DÜ-Mitarbeiterbescheinigung nicht mehr funktioniert.
@Chrissi2 schrieb:
Ich muss jetzt wieder eine Arbeitsbescheinigung erstellen, für diesen Mitarbeiter endet das Krankengeld und beginnt das Arbeitslosengeld. Ich habe jetzt alles eingeben und wieder über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" erstellt. Kann ich jetzt irgendwie prüfen ob es dieses mal übermittelt wurde?
Der Monat, in dem das Arbeitslosengeld beginnt oder die Beschäftigung endet muss, wie @greese sagt, abgerechnet sein.
Wenn die Übermittlung erfolgreich war, findest du Auswertung 442 mit den übermittelten Daten in LODAS Auswertungen.
Trat ein Fehler auf, steht das eigentlich immer im Fehlerprotokoll.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Es war tatsächlich der Dezember noch nicht abgerechnet. 🙈
Aber wie ist es jetzt in dem Fall? Der Mitarbeiter hat ja die letzte Abrechnung 2023 bekommen? Ein Beschäftigungsende kann auch noch nicht eingeben werden. Wie kann ich hier nun sehen ob überhaupt bzw. was übermittelt wurde?
Hallo @Chrissi2,
ist eine Arbeitsbescheinigung aufgrund der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld zu erstellen, muss unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung nur im Register Zahlungen bei Austritt in der Liste Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nein geschlüsselt werden.
Weitere Angaben sind unter Kündigung/Entlassung nicht erforderlich.
Für die Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld darf kein Ende-Datum und kein Beschäftigungsende erfasst werden, wenn eine Arbeitsbescheinigung angefordert wird.
Wie von pogo erwähnt, erhalten Sie die Auswertung 442 bei einer erfolgreichen Übermittlung.
Hallo @Christopher_Fürther,
ich habe jetzt eine Arbeitsbescheinigung aufgrund der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld zu erstellen.
Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld ist der 02.04.2025.
Der März 2025 ist in Lodas abgerechnet.
Der April 2025 wird erst in 3 Wochen abgerechnet.
Muss ich jetzt solange warten bis ich die Arbeitsbescheinigung abrufen kann?
Oder kann ich den Mitarbeiter vorweg abrechnen und gleichzeitig die Arbeitsbescheinigung abrufen?
Liebe Grüße aus den hohen Norden
Oke Christiansen
@ochr schrieb:
Oder kann ich den Mitarbeiter vorweg abrechnen und gleichzeitig die Arbeitsbescheinigung abrufen?
Nicht gleichzeitig. Erst Vorwegabrechnung, Rückmeldungen abwarten, dann Arbeitsbescheinigung.