Hallo!
Eine Mitarbeiterin soll eine Arbeitsbescheinigung für die Zeit nach dem Krankengeldbezug erhalten (Nahtlosigkeitsregelung | § 145 SGB III)
Wie kann ich das über LODAS erledigen?
Momentan habe ich über die "BEA" kein Erfolg verbuchen können. Nicht mal ein Fehler wird übermittelt?!
Über "Bescheinigungen" wurde kein Entgelt übernommen!
mfg Torsten
Hallo,
geben Sie im Programm Bescheinigungen als Monat den letzten Monat mit Entgelt an, dann bekommen Sie die benötigten Daten.
Liebe Community,
ich stehe auch vor der Aufgabe, eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen:
Der Mitarbeiter erhielt im April 2022 letztmalig Arbeitsentgelt. Danach bezog er Krankengeld. Seit 24.11.2023 ist er ausgesteuert.
Im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2022 wurde teilweise Kug gezahlt. Ich frage mich nun, wo ich die Werte für die letzte Spalte der Arbeitsbescheinigung finden kann (im Lohnkonto? Wo da genau? Oder in einer anderen Auswertung?)
Den Wert 1.269,79 € finde ich auf Seite 3 des Lohnkontos für 2022. Wo aber finde ich die 2.758,16 € bzw. wie kann ich diese ermitteln?
Weiterhin bitte ich um Auskunft, ob (und wie) ich diese Bescheinigung über DATEV elektronisch an die BA übermitteln kann. Das Portal SV-Net nutze ich nämlich bisher noch nicht.
Vielen Dank bereits im Voraus und viele Grüße.
Die 2758,16 sollten Sie im Soll-Ist-Vergleich für den jeweiligen Monat finden können.
Theoretisch sollten Sie das aber nicht mehr über den Programmteil Bescheinigungen erstellen, sondern direkt im Lohnprogramm. Dafür müssen die Kündigungsdaten vollständig erfasst sein. Dann können Sie es auch per Datev übermitteln.
Nutzen Sie Lodas oder Lohn&Gehalt?
Hallo lohnhilfe,
vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.So fühle ich mich nicht mehr unverstanden und allein ;-).
Die einzutragenden Werte betreffen das Kalenderjahr 2021. Ich vermute, dass LODAS dies nicht mehr füllen wird, weil es sich um zu weit zurückliegende Zeiträume handelt.
30 Minuten später:
Unter Beschäftigung / Zeiträume habe ich nun als "Austrittsdatum" den 23.11.2023 erfasst sowie den Haken bei Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln gesetzt. Unter Kündigung/Entlassung habe ich lediglich Eintragungen in Zahlungen bei Austritt vorgenommen ("ungewiss"). Tatsächlich erstellt nun LODAS (Probeabrechnung) eine Arbeitsbescheinigung, allerdings nur mit den Werten bis einschließlich 12/2021. Sind im Falle, dass in den letzten 12 Monaten weniger als 150 Tage Anspruch auf Entgelt bestand, nicht die letzten 24 mit Entgelt belegten Monate zu bescheinigen? Oder sind wirklich nur die letzten 24 abgerechneten Monate zu bescheinigen, auch wenn es sich um Monate ohne Entgeltanspruch handelt?
@DATEV: Ich würde es sehr begrüßen, wenn für solche Spezialfälle, die doch immer mal wieder vorkommen, ein Dokument oder sogar Klick-Tutorial vorhanden wäre. Denn aktuell basteln wir MANUELAS hier stundenlang (im wahrsten Sinn des Wortes), um die "Digitalilsierung" der Verwaltung zu bedienen. 😞
Aus eigener Erfahrung häufen sich solche Fälle in letzter Zeit deshalb, weil Langzeitkranke in der Zeit der Pandemie keine oder nur selten oder mit erheblicher Verzögerung Therapien und/oder Rehaplätze erhielten. Und wenn dann wegen eines tagesaktuellen positiven Coronatests die Therapie oder Reha nicht begonnen werden konnte, ging das ganze Spiel wieder von vorne los. Solche Mitarbeiter warteten also nicht nur sehr lange auf die Wiederherstellung ihrer Gesundheit, sondern mussten sehr lange ein reduziertes Einkommen in Höhe von EEL hinnehmen und werden nun teilweise sogar ausgesteuert ...
Herzlichen Dank noch einmal an Sie und mal wieder an die DATEV Community, die diesen Austausch möglich macht.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo @lohnexperte,
wenn die Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthalten, müssen die vollen Abrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung angegeben werden.
Falls für den Mitarbeiter nach Ablauf der Krankengeldzahlung eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden soll, geht dies mit Hinterlegung der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld".
Ohne dass Sie ein Austrittdatum erfassen müssen.
Die Erfassung für solch einen Fall ist im Kapitel 3.4 Personaldaten für die Arbeitsbescheinigung erfassen im Dokument 1070718 beschrieben.
Hallo Herr Fürther,
danke für Ihre Antwort. Aber genau die von Ihnen beschriebenen Erfassungen habe ich gemacht - und es kam keine Arbeitsbescheinigung (ein Austrittsadtum habe ich nicht erfasst):
Es kommt keine B/N-Abrechnung, nur auf dem Fehlerprotokoll der Hinweis, dass keine B/N-Abrechnung erstellt werden konnte ...
Muss ich irgendwo nch eine andere Einstellung vornehmen oder ändern? Mit dem bloßen Erfassen der Fehlzeit klappt es zumindest bei mir (im Rahmen der Probeabrechnung) nicht.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Sind Sie bereits im Dezember oder noch im November bei den Abrechnungen?
Hallo,
wird die Arbeitsbescheinigung wegen einer Fehlzeit erstellt, ist die Bescheinigung in der Probeabrechnung nicht sichtbar.
Eine Arbeitsbescheinigung aufgrund einer Fehlzeit kann nur über den Dialog erstellt werden. Voraussetzung ist, dass der Monat der Fehlzeit abgerechnet ist.
In Ihrem Fall muss zuerst der Dezember abgerechnet werden. Anschließend können Sie über Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigung die Bescheinigung auslösen.