Hallo,
mein Problem ist folgendes: Eine Mitarbeiterin ist ab 01.07.2024 in Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld.
Anfang Juli 2024 wollte ich eine Arbeitsbescheinigung senden. Es kam keine an.
Ich hatte hier im Jet erfahren, dass ich erst den Monat Juli 2024 abrechnen muss um die Arbeitsbescheinigung melden zu können. Das wurde erledigt.
Nun habe ich am 31.07.2024 eine erneute Arbeitsbescheinigung beantragt.
Erneut habe ich keine Bestätigung erhalten und heute mit der AA telefoniert - es ist wieder keine angekommen.
Mache ich etwas falsch?
Danke für eure Hilfe.
VG
MHu
Hallo,
was sagt denn das Fehlerprotokoll? Und haben Sie eine entsprechende Probeabrechnung gemacht? Da können Sie ja sehen, ob die DÜ der Arbeitsbescheinigung klappen wird. Evtl. fehlen noch Angaben?
Hallo,
die Mitarbeiterin ist schon seit 01.01.2023 erkrankt - somit kann ich keine Probeabrechnung erstellen und
auf dem Fehlerprotokoll 07/2024 stand folgender Hinweis:
Das ist meine Eingabe bei den Fehlzeiten:
Ich habe aktuell ein ähnliches Problem. MA ist zum 30.06.2024 ausgetreten, am 03.07.2024 wurde die Arbeitsbescheinigung abgesetzt, DÜ-Protokoll ist vorhanden.
Dann fordert die Arbeitsagentur am 29.07.2024 schriftlich beim Mandanten wieder die Arbeitsbescheinigung an, weil dort anscheinend keine eingegangen ist.
Telefonische Rücksprache heute mit der Arbeitsagentur => tatsächlich keine Bescheinigung eingegangen.
Jetzt habe ich heute morgen die Arbeitsbescheinigung nochmal abgesetzt, erhalte aber seit 3h keine Rückübertragung.
Gibt es eventuell ein grundsätzliches Kommunikationsproblem zwischen Datev und der Arbeitsagentur?
@Mhu schrieb:Hallo,
die Mitarbeiterin ist schon seit 01.01.2023 erkrankt - somit kann ich keine Probeabrechnung erstellen und
auf dem Fehlerprotokoll 07/2024 stand folgender Hinweis:
Arbeiten Sie mit 1. + 2. Gruppe? Zu welcher Gruppe gehört der AN? Wurde seine Gruppe bereits abgerechnet? Mit welcher Abrechnungsart versuchen Sie die Probeabrechnung? Für welchen Monat?
Ich gehe davon aus, dass Sie versuchen eine Wiederholungsabrechnung zu erstellen, obwohl dies nicht mehr möglich ist (z. B. 2. Gruppe für Vormonat, während 1. bereits abgerechnet wurde -> 2. Gruppe lfd. Monat abrechnen)
Über Nachberechnung in 02/23 mit 1/96 können Sie sich eine Probeabrechnung erzwingen.
Wenn keine Datenänderung stattfand, würde Datev glaub ich nicht erneut versenden.
Entweder über SV-Meldeportal, oder der Arbeitsagentur das DÜ-Protokoll zumailen.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich habe in 07/2024 für 06/2024 mit einer Buchung 1,00 € plus und 1,00€ minus eine Lohnabrechnung angestoßen. Somit eine 0,00 Abrechnung, dann wurde die Arbeitsbescheinigung übermittelt.
VG
MHu