Liebe Community,
ich muss für Vorjahre (2019) eine Arbeitsbescheinigung digital an die Arbeitsagentur übermitteln. Dies funktioniert jedoch nicht, da der Arbeitnehmer bereits 2020 ausgetreten ist und die Daten in Lodas gelöscht sind. Nach zwei Jahren werden Mitarbeiter ja grundsätzlich gelöscht, wenn man es nicht unterdrückt.
Meine Fragen:
1. Wie kann ich eine digitale Arbeitsbescheinigung zukünftig erstellen, wenn die Mitarbeiter schon lange ausgetreten sind? Muss ich explizit jeden Arbeitnehmer bei der Löschung unterdrücken und funktioniert das dann auch in 5 Jahren noch rückwirkend? Das müllt die Übersicht in Lodas aber ziemlich zu oder man müsste die ausgetretenen Arbeitnehmer auf „nicht anzeigen“ einstellen, was aber auch Arbeitnehmer betrifft, die erst diesen Monat oder vielleicht nächsten austreten.
2. Kann ich eine Nebeneinkommensbescheinigung auch ohne eine Abrechnung erstellen? Bisher behelfe ich mich über eine Wiederholungs-Abrechnung oder Vorweg-Abrechnung, wenn es eilig ist.
DATEV konnte mir bei beiden Themen nicht helfen. Danke für eine Rückmeldung und ein schönes Wochenende.
Lieben Gruß
Torsten Kalb
Hallo Torsten,
Kann ich die Arbeitsbescheinigung weiterhin in Papierform einreichen?
Ab dem 1. Januar 2023 ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch sparen Sie als Arbeitgeber:in Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit, weil mit weniger Nachfragen durch die BA zu rechnen ist. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31.12.2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.
Gruß, vw
Guten Morgen und danke für die Antwort, aber das weiß ich ja 🙂 Ich meinte, was ich zukünftig bei DATEV machen soll, damit ich auch digital erstellen kann: Mitarbeiter nicht mehr löschen? Lässt DATEV es zukünftig zu, auch rückwirkend für vergangene Jahre (manchmal müssen wir für 5 Jahre bescheinigen) eine digitale Bescheinigung auszustellen? Dass LODAS sowieso nur 2 Jahre zur Abrechnung zulässt, finde ich schon immer eine Katastrophe. 😞
Grüße aus Berlin
Nun - ich arbeite nicht mit LODAS.
Ich hätte es halt manuell gemacht, wenn es digital über BA-Bea nicht geht. Die Daten hätte ich ja vorliegen.
Die Daten sind ja nicht weg, sondern im RZ gespeichert (muss ja auch wegen Aufbewahrungsfristen/ Betriebsprüfungen, ...). Wir hatten zum Beginn 2020 einen Betrieb übernommen, der mit LODAS abgerechnet wurde. Die erste BP umfasste noch zwei LODAS-Jahre. Von daher weiss ich, dass man sich (m.W. kostenpflichtig) eine Archiv-DVD (z.B. für EuBP) schicken lassen kann. Könnte vielleicht auch bei BA-Bea funktionieren.
(Nebenbemerkung: hatte ich damals nicht gemacht, da a) die Prüfungsanordnung recht kurzfristig, b) ich nicht wusste, ob ich ohne Programm überhaupt was damit anfangen kann und c) die Vorgängerin alle relevanten Auswertungen archiviert hatte sodass alle Prüfungsanforderungen zufriedenstellend erfüllt werden konnten 😃)
Gruß, vw
Hallo,
für die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen gilt die gleiche Nachberechnungstiefe wie für die Abrechnungen. Sie können daher Arbeitsbescheinigungen nur für das aktuelle und das Vorjahr erstellen lassen.
Die Unterdrückung der Löschung des Mitarbeiters hilft hier leider nicht weiter.
Eine Bescheinigung über Nebeneinkommen ist ausschließlich über die Abrechnung zu erstellen.
Hallo Frau Friedrich,
wie soll man dann der Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung für die letzten 5 Jahre digital übermitteln? Hier muss es doch bei DATEV eine Lösung geben!?
Bitte um kurze Rückmeldung und vielen Dank vorab!
@s_graegel schrieb:
wie soll man dann der Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung für die letzten 5 Jahre digital übermitteln?
Indem man 3 Arbeitsbescheinigungen im SV-Meldeportal erstellt?
Ich habs nicht getestet, aber es liest sich so, als könnte man in einer Bescheinigung bis zu 24 Monate angeben.
Du sollst ganz sicher das Arbeitsentgelt der letzten 60 Monate bescheinigen?
Aber es kann doch wohl nicht die Lösung sein, dass man über ein externes SV-Meldeprogramm alles manuell erfassen muss (bei einem Lohnprogramm von DATEV!).
Die Aufforderung von der Bundesagentur für Arbeit sind 60 Monate! Finde ich auch übertrieben 😅
Bei Bescheinigungen, die so weit zurückliegen, geht es doch gar nicht mehr um die Beträge, sondern nur noch um die Fragen zur Sozialversicherungspflichten. Da geht ein Ausdruck mit 90% großflächig durchgestrichenen Teilen mit Vermerk "nicht mehr relevant" doch am schnellsten. So mache ich das und hatte noch nie Rückfragen/Bemängelungen.
Hallo,
ich habe momentan dasselbe Problem, dass Arbeitsbescheinigungen von vor 01/2024 ausgestellt werden müssen. Das funktionoert nicht über DATEV. Hier kann nur das laufende und das Vorjahr rückwirkend bescheinigt werden. Nun musste ich mich im SV Meldeportal anmelden und manuell die Angaben zur Arbeitsbeschenigung oder auch Nebeneinkommensbescheinigungen eingeben. Ist viel Getippe; die Anmeldung beim SV Meldeportal ist auch ziemlich langwierig aber wenn es eingespielt ist, funktioniert es.
Leider umständlich aber so soll es wohl sein.
Viel Erfolg!
Beste Grüße Tina