Hallo Community,
ich sitze seit gestern dran und versuche die Arbeitsbescheinigung für einen länger kranken Mitarbeiter in Lodas zu erstellen. Ich habe wie im Hilfedokument beschrieben das Ende des Krankengeldes geschlüsselt, den Beginn "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" und das Ende offen gelassen. Zusätzlich im Bereich Kündigung/Entlassung nur den Bereich Zahlung bei Austritt mit nein erfasst und alles andere unberührt gelassen.
Bei dem Versuch den Mitarbeiter über "DÜ Arbeitsbescheinigungen" zu senden, erhalte ich immer die Fehlermeldungen, dass die Versicherungsnummer nicht erfasst bzw. fehlerhaft ist, alle Angaben im Bereich Zahlung bei Austritt nicht erfasst bzw. fehlerhaft sind, das die "letzte Entgeltabrechnung" fehlerhaft ermittelt wurde und das Eintrittsdatum nicht erfasst bzw. fehlerhaft ist.
Zu Beginn der Beschäftigung war der Arbeitnehmer noch ein Minijobber, aber mindestens ein Jahr vor der Erkrankung ein Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, falls dies eine Rolle spielen könnte.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Roman
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Roman,
ist der Monat der Fehlzeit bereits abgerechnet?
Bei einer Arbeitsbescheinigung beim Ende von Krankengeld muss diese Fehlzeit bereits abgerechnet sein, sonst wird die Bescheinigung nicht erstellt.
Gruß Alma82
Moin,
der Monat, in dem der Wechsel in den Arbeitslosengeldbezug erfolgt muss abgerechnet sein, damit Sie die Fehlzeit abrufen können.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Roman,
im Datev Dok. Arbeitsbescheinigung (BEA) wird nicht erstellt – Beitragsgruppenschlüssel für ... - DATEV Hilfe-Center steht leider folgender Satz:
Ich weiß noch nicht, ob es einen Zeitraum gibt, ab dem dass dann nicht mehr gilt. Aber ich denke, dass dies eher erst nach 5 Jahren Abrechnung nach dem Minijob, da die Sozialversicherungsdaten für die Arbeitsbescheinigung für 5 Jahre vorliegen müssen.
Gruß
Dana
Daran wird es wohl liegen. Dann muss ich die Arbeitsbescheinigung außerhalb des Lohnprogramms senden.
ich habe dasselbe Problem.
Meine Mitarbeiterin ist aber schon locker 15 Jahre da und wird seitdem lückenlos über Lodas abgerechnet.
Datev-Problem?
@lbattke schrieb:ich habe dasselbe Problem.
Welches Problem? Diese Fehlermeldung bei Übermittlung der Arbeitsbescheinigung oder den Minijob vor der SV-pflichtigen Beschäftigung?
Die Fehlermeldung.
Meine AN ist seit 2008 PGR 101.
@lbattke schrieb:Datev-Problem?
Ja, das frage ich mich auch gerade, da in folgenden Thread auch dieses Problem von mehreren Anwendern beschrieben wird.
Arbeitsbescheinigung Beginn Arbeitslosengeld - DATEV-Community - 181027
Ob es bereits eine Lösung gibt weiss ich leider nicht.
Bei @Waveini hatten wir vermutet, dass der abgerechnete Minijob auf der selben Pers.-Nr. das Problem ist.
Eventuell ist ein Bug durch das neue Update hinzugekommen. Mit dem neuen Lodas Update muss man jetzt trotz Versicherungsnummer, immer eine Versicherungsnummernabfrage machen. Dies gilt zwar nur für neue Mitarbeiter, aber eventuell ist durch diese Systemanpassung dort ein Fehler reingerutscht.
@hierdatevmitarbeitereinfügen
Hallo,
den Sachverhalt haben wir aufgenommen und zur Prüfung weitergegeben.
Bitte erstellen Sie in dringenden Fällen die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal.
Wir haben auch das Problem, keine Arbeitsbescheinigung nach "Ende Krankengeld" zu erhalten.
Telefonat mit Datev hat auch ergeben, dass wir über das SV-Meldeportal anfordern sollen.
Allerdings sehen wir nicht ein, uns dort kostenpflichtig anzumelden, nur um diese eine Bescheinigung anzufordern.
Oder erstattet Datev später die 36,00 €???
Alternativ können sie es auch per Post schicken. In Ausnahmefällen wird das noch angenommen. Vorher aber mit der Agentur für Arbeit sprechen.
Leider nein. Das wurde bereits von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Die nehmen die Bescheinigung nur im BEA-Verfahren an.
Liebe DATEV, ich kann nicht glauben, dass der Fehler nach über zwei Wochen noch immer nicht behoben wurde!!! Ich kann keine Arbeitsbescheinigung nach "Ende Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" über den Dialog abrufen. Musste mich jetzt kostenpflichtig im SV-Meldeportal anmelden (das dauert auch einige Tage).
Ich beobachte tgl. das Dokument 1037507:
Der Fehler wird im DATEV-Rechenzentrum behoben. Sie werden in diesem Dokument informiert, sobald der Fehler behoben wurde.
Dort hat sich seit dem 12.10.2024 nichts getan!
Telefonate mit DATEV ergeben nur, dass an dem Problem gearbeitet wird.
Ich bin sehr unzufrieden!